
CREPUQ
Im Rahmen der CREPUQ (Conférence des recteurs et des principaux des universités du Québec) haben die Universitäts-Institutionen von Québec ein Studenten Austauschprogramm mit mehr als 500 Partneruniversitäten aufgestellt, welches die Beziehungen zwischen Völkern und Kulturen verschiedener Länder fördert.
Die Universität Freiburg beteiligt sich an diesem Programm und gibt seinen Studierenden die Möglichkeit einen Studienaufenthalt von einem oder zwei Semestern an einer der 16 Universitäts-Institutionen von Québec zu machen. Die Periode und die Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen), welche an der Gastuniversität gemacht werden, werden gemäss den gültigen Regelungen von der Universität Freiburg anerkannt.
Bedingungen
Die Bedingungen um am Programm teilzunehmen sind folgende:
- An der Universität Freiburg immatrikuliert sein.
- Die Einschreibetaxen an der Universität Freiburg bezahlen. Studierende, welche dieTaxen für beide Semester im Voraus bezahlen möchten, müssen sich an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung wenden. Die Mobilitätsstudierenden sind an der Gastuniversität von den Einschreibetaxen befreit.
- Ab dem 3. Semester (60 ECTS vollendet) und je nach Richtlinien der Fakultät.
- Zustimmung des Mobilitätskoordinators/Studienberaters erhalten haben.
- Die spezifischen Bedingungen der Partneruniversität erfüllen (siehe Homepage der CREPUQ).
- Die Lehrsprache der Gastinstitution beherrschen. Einige Universitäten verlangen eine Bestätigung über die Sprachkenntnisse.
- Über ein solides akademisches Dossier verfügen.
Stipendium
Die Universität Freiburg erteilt keine Stipendien.
Studierenden, die ein kantonales Stipendium erhalten, stellen für den Zeitraum ihres Mobilitätsaufenthalts wie immer ihren Antrag an die zuständige Dienststelle.
Ablauf der Kandidatur
- Sich auf der Homepage der CREPUQ und den Internetwebseiten der Partneruniversitäten über die Kursprogramme informieren.
- Sich das Bewerbungsformular ISEP-CREPUQ-KONVENTIONEN auf der Webseite der DIB herunterlanden.
- Das Bewerbungsformular ausfüllen und unterschreiben.
- Das Formular durch den Koordinator/Studienberater unterschreiben lassen.
- Das Formular mit den verlangten Dokumenten fristgerecht bei der DIB abgeben.
- Die DIB übergibt den Studierenden einen Code, welcher den Online Zugang zu einem Antragsformular für dessen Teilnahme ermöglicht (Kandidaturdossier). Die Studierenden müssen die Universität von Québec, an welcher sie ihren Studienaufenthalt machen wollen, auswählen, bevor sie das Kandidaturdossier ausfüllen.
- Das CREPUQ-Kandidaturdossier fristgerecht bei der DIB abgeben.
Die unvollständigen Dossiers werden automatisch abgelehnt. Die Weiterleitung der Dossiers wird von der DIB übernommen. Teilnahmeanträge, die direkt von den Studierenden der CREPUQ gesendet werden, werden ebenfalls automatisch abgelehnt. Die definitive Auswahl wird durch die Gastuniversität vorgenommen.
Fristen
1. Hinterlegung des DIB
Formulars: 31. Oktober
• für das nächste akademische
Jahr
• für Aufenthalte nur im Frühlingssemester des
nächsten akademischen Jahres
2. Hinterlegung
des (CREPUQ) Bewerbungsdossiers bei der DIB: spätestens 2 Wochen vor dem Abgabefrist der gewählten
Gastuniversität (siehe entsprechende Informationen auf: www.crepuq.qc.ca)
Studienvertrag
Die Mobilitätsperiode wird in den normalen Studienlauf integriert und muss bei der Rückkehr an die Universität Freiburg anerkannt werden. Dies ist durch den Studienvertrag garantiert. Achtung: für einige Master, ist es nicht möglich mehr als 30 ECTS anerkennen zu lassen, einem Semester entsprechend. Die akademischen Koordinatoren informieren über die Anerkennungsmöglichkeiten.
Wie man einen Studienvertrag aufstellt ?
Verfahren für Studierende der philosophischen, naturwissenschaftlichen und theologischen Fakultäten:
- Das Formular für den Studienvertrag herunterladen, um das Studienprogramm an der Gastuniversität vorzubereiten.
- Die Koordinatoren resp. die Studienberater der verschiedenen Studienfächer an der Universität Freiburg kontaktieren.
- Den Koordinatoren das vorbereitete Kursprogramm der Gastuniversität, unterbreiten und die Genehmigung des Programms der belegten Vorlesungen einholen.
Falls das neue Programm noch nicht zur Verfügung steht, muss man das Programm des vorhergehenden Jahres konsultieren.
- Der Studienvertrag muss durch die Koordinatoren resp. die Studienberater sowie durch den Verwaltungskoordinator der DIB unterschrieben sein.
- Alle nachträglichen Änderungen, welche nach der Unterschrift gemacht würden, müssen schriftlich durch die akademischen Koordinatoren bewilligt werden.
- Eine Kopie des unterschriebenen Vertrages muss der DIB gesendet werden.
Verfahren für Studierende der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Die Informationen der Fakultät sowie die Formulare des Studienvertrages können herunter geladen werden:
Verfahren für Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät:
Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg verlangt keinen Studienvertrag. Für Anerkennungsfragen konsultiere man die Äquivalenzkommission, welche auch per E-Mail kontaktiert werden kann.
Formalitäten vor der Abreise
Visa
Alle Visa-Informationen lassen sich auf der Homepage der Einwanderungsbehörden von Québec und Kanada finden. Die entsprechenden Links stehen auf der Webseite der CREPUQ zur Verfügung.
Vor der Abreise muss man im Besitz folgender Dokumente sein:
- Ein Reisepass, welcher für die Dauer des Studienaufenthalts gültig ist.
- Eine Annahmebescheinigung von Québec (CAQ), welche von der Regierung von Québec ausgeändigt wird.
- Eine Studiengenehmigung der kanadischen Regierung.
Die zwei letztgenannten Dokumente erhält man vor der Ankunft im Lande.
Das gesamte Verfahren kann zwei oder drei Monate dauern und ist bei jeder Etappe mit Kosten verbunden.
Für ein Studienprogramm von kurzer Dauer (max. 6 Monate) braucht man nur einen gültigen Reisepass.
Unterkunft
In zahlreichen Programmen reservieren die Partneruniversitäten Unterkünfte in Universitätsresidenzen. In diesem Fall müssen die Zimmer-Reservationsformulare fristgerecht den zuständige Dienststelle der Gastuniversität zugesandt werden.
Einige Universitäten - vor allem in Grossstädten - vermitteln keine Zimmer. Die Studierende müssen selber eine Unterkunft suchen. Zum Teil gibt es an diesen Universitäten einen Unterkunftsdienst, welcher bei der Suche helfen kann. Hilfreiche Adressen und Webseiten können bei diesen Diensten eingeholt werden.
Versicherung
Das Gesetz in Québec verpflichtet ausländische Studierende, eine in Québec gültige Kranken Versicherung zu haben. Einige Universitätsinstitutionen bietet kostengünstige Sozialabdeckungen an.
Es sollte abgeklärt werden, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung während des Aufenthalts im Ausland gültig ist.
Behördengänge
Vor der Abreise sollen sich die Studierenden vergewissern, dass sie alle
notwendigen Behördengänge erledigt haben (Adressänderungen, Rechnungen,
Billag, etc. ).
Nützliche Informationen
Wahl der Gastinstitution
Beim Ausfüllen des Teilnahme-Antragsformulars werden die Kandidaten gebeten, in abnehmender Reihenfolge drei Gastinstitutionen von der Liste der teilnehmenden Institutionen auszuwählen. Eine Lister Die Entscheidung einer Gastuniversität bezüglich der Annahme eines Kandidaten ist unwiderruflich.
Achtung:
- Einige Universitäten nehmen nur Kandidaten an, welche ihre Universität als erste Wahl angegeben haben.
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Die Plätze für die Programme in Betriebswirtschaft, Architektur und Rechtswissenschaft sind sehr begrenzt.
Aufenthaltskosten
Es ist ratsam für die ausgewählte Periode ein Budget aufzustellen. Um die Aufenthaltskosten sowie die persönlichen Ausgaben (Miete, Essen, Bücher, städtische Verkehrsmittel, Freizeit, warme Kleidung für den Winter, etc.) zu decken, muss mit zirka 12'000$ CAN pro Jahr gerechnet werden. Hinzu kommen die Reisekosten nach Québec.
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