Konvention
Die Universität Freiburg hat mit verschiedenen ausländischen Universitäten Konventionen und bilaterale oder multilaterale Abkommen abgeschlossen. Ziel dieser Abkommen und Konventionen ist die wissenschaftliche Zusammenarbeit und der Austausch von Studierenden in einem definierten Fachgebiet oder für die Gesamtheit der Fakultäten.
Die interessierten Studierenden können im Rahmen dieser Konventionen und Abkommen, einen Studienaufenthalt machen (max. 2 Semester) und sind von den Einschreibetaxen der Gastuniversität befreit.
Der Zeitraum und die Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen), welche an der Gastuniversität gemacht werden, werden gemäss den gültigen Regelungen von der Universität Freiburg anerkannt.
Bedingungen
Die Bedingungen um am Programm teilzunehmen sind die Folgenden :
- An der Universität Freiburg immatrikuliert sein.
- Die Einschreibetaxen an der Universität Freiburg bezahlen. Studierende, welche die Taxen für beide Semester im Voraus bezahlen möchten, müssen sich an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung wenden. Die Mobilitätsstudierenden sind an der Gastuniversität von den Einschreibungstaxen befreit.
- Ab dem 3. Semester (60 ECTS vollendet) und je nach Richtlinien der Fakultät
- Zustimmung des Koordinators erhalten haben.
- Genügend sprachliche Grundkenntnisse haben:
- Für Universitäten in welcher der Unterricht in Englischer Sprache gegeben wird, wird normalerweise ein obligatorischer Sprachtest verlangt werden (für die USA: TOEFL oder IELTS). Diese Tests werden von Privatorganisationen angeboten und sind gebührenpflichtig. Auf deren Internetadressen findet man die Informationen zu den Tests: www.toefl.org und www.ielts.org.
- Bei einem Studienaufenthalt an einer nicht englischsprachigen Universität müsssen sich die Studierenden bei der jeweiligen Gastuniversität über die sprachlichen Anforderungen informieren.
- Die spezifischen Bedingungen der Partneruniversität erfüllen, welche durch die Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) mitgeteilt werden.
Stipendium
Die Universität Freiburg erteilt keine Stipendien.
Studierende, die ein kantonales Stipendium erhalten, stellen für den Zeitraum ihres Mobilitätsaufenthalts wie immer ihren Antrag an die zuständige Dienststelle.
Ablauf der Kandidatur
- Sich auf den Internetwebseiten der Partneruniversitäten über die Kursprogramme informieren.
- Sich das Einschreibeformular ISEP-CREPUQ-KONVENTIONEN auf der Webseite der DIB herunterladen.
- Das Bewerbungsformular ausfüllen und unterschreiben.
- Das Formular durch den Koordinator/Studienberater unterschreiben lassen.
- Das Formular mit den verlangten Dokumenten fristgerecht bei der DIB abgeben.
Da die Plätze beschränkt sind, kann eine Auswahl vorgenommen werden. In diesem Fall wird die Liste der zugelassenen Studierenden durch die Mitglieder des Lehrkörpers der Universität Freiburg aufgestellt.
Kurz nach der Frist der Abgabe des Bewerbungsformulars tritt die DIB mit den Studierenden in Verbindung, um ihnen die notwendigen Informationen für die Erstellung ihrer Bewerbung, welche sie an die Partneruniversität senden müssen, mitzuteilen.
Die definitive Auswahl wird durch die Gastuniversität vorgenommen.
Fristen
1. Hinterlegung des Formulars: 31. Oktober • für das nächste akademische Jahr
• für
Aufenthalte nur im Frühlingssemester des nächsten akademischen Jahres
2. Hinterlegung des Bewerbungsdossiers: von einer
Partneruniversität zur anderen
verschieden.
Sprachvorbereitung
Bei Beginn des Aufenthaltes werden genügend Grundkenntnisse vorausgesetzt, um sich im Alltagsleben zu Recht zu finden und sich aktiv am Studienprogramm beteiligen zu können. Am Ende des Studienaufenthaltes sollte man in der Lage sein, in der Sprache des Gastlandes Examen abzulegen und Arbeiten zu schreiben. Es wird empfohlen vor der Abreise ein B1-Niveau in der Unterrichtssprache der Gastuniversität zu haben.
Vorbereitung vor der Abreise
Es wird empfohlen Sprachkurse während des Jahres vor dem Mobilitätsaufenthalt zu belegen. Es stehen verschiedene Optionen zur Wahl:
- Sprachkurse
- Selbstlernzentrum (Mediathek und Sprachbibliothek)
- Uni-Tandem (Sprachpartnerschaften zwischen Studierenden)
Informationen dazu beim
Sprachenzentrum der Universität Freiburg,
Rue du Criblet 13, 1700 Fribourg,
Tel.: 026 300 79 99 (Di-Fr: 9.30 - 11h, Mo-Do: 14 - 16h),
www.unifr.ch/centredelangues
Vorbereitung an der Gastuniversität
An einigen Gastuniversitäten werden vor dem Anfang der Studienperiode Intensivsprachkurse angeboten. Informationen zu Daten und Kosten sind bei der Gastuniversität einzuholen.
Studienvertrag
Die Mobilitätsperiode wird in den normalen Studienlauf integriert und muss bei der Rückkehr an die Universität Freiburg anerkannt werden. Dies ist durch den Studienvertrag garantiert. Achtung: für einige Master, ist es nicht möglich mehr als 30 ECTS anerkennen zu lassen, einem Semester entsprechend. Die Koordinatoren/Studienberater informieren über die Anerkennungsmöglichkeiten .
Wie man einen Studienvertrag aufstellt ?
Verfahren für Studierende der philosophischen, wissenschaftlichen und theologischen Fakultäten:
- Das Formular zum Studienvertrags herunterladen um das Studienprogramm an der Gastuniversität vorzubereiten.
- Die Koordinatoren/Studienberater der verschiedenen Studienfächer an der Universität Freiburg kontaktieren.
- Den Koordinatoren das vorbereitete Kursprogramm der Gastuniversität, unterbreiten und die Genehmigung des Programms der belegten Vorlesungen einholen.
Falls das neue Programm noch nicht zur Verfügung steht, muss man das Programm des vorhergehenden Jahres konsultieren.
- Der Studienvertrag muss durch die Koordinatoren/Studienberater sowie durch den Verwaltungskoordinator der DIB unterschrieben sein.
- Alle nachträglichen Änderungen, welche nach der Unterschrift gemacht würden, müssen schriftlich durch die akademischen Koordinatoren bewilligt werden.
- Eine Kopie des unterschriebenen Vertrages muss der DIB gesendet werden.
Verfahren für Studierende der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Die Informationen der Fakultät sowie die Formulare des Studienvertrages können herunter geladen werden:
Verfahren für Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät:
Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg verlangt keinen Studienvertrag. Bei Anerkennungsfragen konsultiere man die Informationen der Äquivalenzkommission, welche auch per E-Mail kontaktiert werden kann.
Formalitäten vor der Abreise
Visa
Je nach Nationalität des Studierenden und Gastland kann ein Visum für
den Studienaufenthalt verlangt werden. Die Studierenden müssen sich bei
der Konsularabteilung der Botschaft des entsprechenden Ziellandes
informieren.
Unterkunft
In zahlreichen Programmen reservieren die Partneruniversitäten
Unterkünfte in Universitätsresidenzen. In diesem Fall müssen die
Zimmer-Reservationsformulare fristgerecht der zuständigen Dienststelle
der Gastuniversität zugesandt werden.
Einige Universitäten - vor allem in Grossstädten - vermitteln den Studierenden keine Zimmer. Die Studierende müssen
selber eine Unterkunft suchen. Zum Teil gibt es an diesen Universitäten
einen Unterkunftsdienst, der bei der Suche helfen kann. Studierende sollen sich bei der Gastuniversitäten nach hilfreichen Adressen und Webseiten erkundigen.
Versicherung
Die Studieren müssen selber abklären, ob ihre Krankenversicherung für
Ärztekosten und Spitalaufenthalte im Ausland gültig ist. Bisweilen ist
der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig. Die Gastuniversität
verlangt bei der Ankunft eine Versicherungsbestätigung.
Es sollte abgeklärt werden, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung während des Aufenthalts im Ausland gültig ist.
Behördengänge
Vor der Abreise sollen sich die Studierenden vergewissern, dass sie alle
notwendigen Behördengänge erledigt haben (Adressänderungen, Rechnungen,
Billag, etc. ).
Nützliche Informationen
Akademische Jahr
- In den USA: Das akademische Jahr beginnt Ende August oder Anfang September und dauert bis Ende Mai. Das akademische Jahr ist in Semester oder Trimester eingeteilt.
- Länder der südlichen Hemisphäre: Das akademische Jahr beginnt im Feburar/März, das zweite Semester im Juli/August.
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