Einmal angekommen: was tun?
Sich zur vorgesehenen Unterkunft begeben
Ein detaillierter Stadplan kann in vielen Fällen am Anfang sehr nützlich sein: http://www.fr.ch/ville-fribourg/de/informations/default.asp
Sich zur vorgesehenen Unterkunft begeben (Wohnung, Studentenwohnheim oder anderes) um die Person oder Personen, welche Ihnen die Schlüssel übergeben soll zu treffen (Siehe auch Unterkunft - Vor der Abreise).
Begeben Sie sich wenn möglich mit dem Städtischen Bus zur Unterkunft (ab Bahnhof: Preis von 1.60.- bis 2.60.- CHF); die Fahrkarte ist am Automaten erhältlich / es gibt kein Rückgeld. Das Taxi ist ziemlich teuer, auch für kleine Strecken. www.tpf.ch
Falls der Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen wurde, vergewissern Sie sich eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes oder der Miete abzuschliessen (in der Schweiz obligatorisch).
Achtung! Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise, wo und wann Sie den Schlüssel für Ihre Unterkunft beziehen können. Wenn Sie am Abend oder am Wochenende (Freitag bis Sonntag) ankommen, sehen Sie vorsorglich eine Unterkunft im Hotel oder in der Jugendherberge vor (Schliessung um 22 Uhr): www.hihostels.com
An den obligatorischen Informationsveranstaltungen teilnehmen
Studierende (ERASMUS, PARTNERUNIVERSITÄTEN, FREEMOVER, ISEP) müssen an den obligatorischen Informationsveranstaltungen, welche die Dienststelle für internationale Beziehungen für Gaststudierende organisiert, teilnehmen. Die Dokumente (Studentenausweis, Informatikkonto, Einschreibungsbestätigung) die Sie für Ihren Aufenthalt in Freiburg benötigen, werden anlässlich dieser Veranstaltungen überreicht; es werden auch, viele nützliche Informationen zum Studienaufenthalt mitgeteilt. Gleichzeitig haben Sie auch die Möglichkeit Fragen über Ihren Aufenthalt zu stellen.
Studierende, welche an diesen Veranstaltungen nicht teilnehmen können müssen einen Grund ihres Fernbleibens angeben und sich dann bei ihrer Ankunft bei der Dienststelle für internationale Beziehungen melden.
WICHTIGE MITTEILUNG: ALLE MITTEILUNGEN UND INFORMATIONEN (sei es von der Universität Freiburg oder von der Dienststelle für internationale Beziehungen) WERDEN DEN STUDIERENDEN AN DIE EMAIL ADRESSE, WELCHE SIE AN DER UNIVERSITÄT FREIBURG HABEN, VERSANDT - z.B : xxxx.yyyyy@unifr.ch - Bitte regelmässig Emails durchsehen.
Sich bei der Dienststelle für internationale Beziehungen vorstellen
Studierende (Stipendiaten der Eidgenossenschaft und Stipendiaten der Universität Freiburg) müssen sich bei der Dienststelle für internationale Beziehungen vorstellen. Die Dokumente (Studentenausweis, Informatikkonto, Einschreibungsbestätigung) sowie die allgemeinen Informationen werden Ihnen zu diesem Zeitpunkt überreicht.
Sich ins Amt für Bevölkerung und Migration begeben
Bei der Ankunft in Freiburg übergibt die Dienststelle für internationale Beziehungen eine Bescheinigung, welche die Studierenden als Studenten/innen - Forscher der Universität bestätigt.
Personen (Staatsangehörige der Europäischen Union) können die Aufenthaltsbewilligung innert 14 Tage nach Ankunft in Freiburg per Post beantragen.
Personen (Staatsangehörige der nicht Europäischen Union) müssen sich nach Ankunft (innert 14 Tagen) beim Amt für Bevölkerung und Migration persönlich melden (SPOMI) um die Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Vorzulegende Dokumente für den Antrag der Studienaufenthaltsbewilligung:
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gültiger Pass oder Identitätskarte
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Bestätigung der Universität Freiburg (wird durch die Dienststelle ausgestellt)
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2 Passphotos
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für Personen, welche ein Visum zur Einreise in die Schweiz benötigten, die Kopie der Seite des Passes wo das Visum steht.
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+ Antragsformular des SPOMI (Dokument)
Adresse des Amtes für Bevölkerung und Migration: Route d'Englisberg 11 (Portes de Fribourg), 1763 Granges - Paccot.
Die einfachste Art sich dorthin zu begeben ist der Bus N° 1 oder per Auto; zu Fuss muss man zirka 30 Minuten rechnen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr. http://admin.fr.ch/spomi/de/pub/index.cfm
Die Studienaufenthaltsbewilligung wird zusammen mit dem Einzahlungsschein innerhalb von zwei Wochen an die Postadresse des Gaststudierenden gesandt. Die Höhe der Bewilligungstaxe richtet sich nach der Dauer des Studienaufenthalts und des eventuellen Einreisevisums in die Schweiz (zirka 100.- CHF).
Für jegliche Informationen für einen Antrag auf eine Nebenerwerbstätigkeit für ausländische Studierende, wende man sich DIREKT an das Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) + Formular
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