Das Visum
Vor der Anreise in die Schweiz ist es empfehlenswert sich über die Bestimmungen zu erkundigen, welche die Einreise ins Land regelt.
- Für Staatsangehörige eines Landes Mitglied der Europäischen Union (EU): für die Einreise in die Schweiz wird kein Visum verlangt.
Bulgarien und Rumänien: Das Protokoll II zum Freizügigkeitsabkommen betreffend Bulgarien und Rumänien ist am 1. Juni 2009 in Kraft getreten. Rumänische und Bulgarische Staatsangehörige können visumsfrei mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis in die Schweiz einreisen und sich bis zu 3 Monaten dort aufhalten. Die Studierenden brauchen kein Visum und können einmal in Freiburg angekommen und wie alle andere EU Studierenden bei der kantonalen Migrationsbehörde die Aufenthaltsbewilligung beantragen.
- Für Staatsangehörige eines Landes, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist: MINIMUM 3 MONATE vor der Abreise sich bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Heimatland (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) über die verschiedenen Bestimmungen zur Einreise informieren und das Visum beantragen. Diesbezüglich wird die Dienststelle für internationale Beziehungen eine Bescheinigung (Letter of Acceptance) der Universität für den Visumsantrag ausstellen.
Wenn der Antrag bei der diplomatischen Vertretung beantragt wurde, wird der Visumsantrag an die Dienststelle für Bëvölkerung und Migration (Dienststelle, welche in Freiburg den Visumsantrag genehmigt) weitergeleitet. Diese wird dem/der Studenten/in eine Rechnung im Betrag von zirka 95.- CHF zukommen lassen. Dieser Betrag muss direkt durch Banküberweisung bezahlt werden. Nur wenn der Betrag erhalten worden ist, wird die Dienststelle das Visum bearbeiten und genehmigen.
Link: Schweizervertretungen: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps.html