
Die Krankenversicherung
Jede Person, welche in der Schweiz studieren will muss den Beweis erbringen, eine entsrpechende Krankenversicherung zu besitzen.
1. Austauschstudierende (ERASMUS)
a. Studierende aus den EU und EFTA Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Grossbritanien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern + Island, Liechtenstein und Norwegen, müssen bei ihrer Krankenversicherung eine gültige „European Health Card"(Kreditkarten Format) beziehen. Falls sie diese nicht erhalten, müssen sie eine „Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die europäische Krankenversicherungkarte" ausfüllen, die von der ausländischen Krankenversicherung unterschrieben sein muss.
Bescheinigung: http://admin.fr.ch/shared/data/pdf/ssp/specimen_en.pdf_all_17_1_05.pdf
b. Studierende aus nicht EU und EFTA Ländern müssen einer Krankenversicherung angeschlossen sein, die eine genügende Deckung für die Schweiz inklusive Rückkehr in die Heimat sichert. Sie müssen die „Bescheinigung des ausländischen Versicherers zwecks Freistellung von der Versicherungspflicht in der Schweiz" durch die ausländische Krankenversicherung ausfüllen lassen und müssen diese von der ausländischen Krankenversicherung unterschreiben lassen.
Bescheinigung: http://admin.fr.ch/de/data/pdf/ssp/attestation_ass_etranger_lamal2009_all.pdf
2. Austauschstudierende von partner Universitäten -Konventionen
a. Studierende aus den EU und EFTA Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Grossbritanien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern + Island, Liechtenstein und Norwegen, müssen bei ihrer Krankenversicherung eine gültige „European Health Card"(Kreditkarten Format) beziehen. Falls sie diese nicht erhalten, müssen sie eine „Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die europäische Krankenversicherungkarte" ausfüllen, die von der ausländischen Krankenversicherung unterschrieben sein muss.
Bescheinigung: http://admin.fr.ch/shared/data/pdf/ssp/specimen_en.pdf_all_17_1_05.pdf
b. Studierende aus nicht EU und EFTA Ländern müssen eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen.
Die Erfahrung zeigt, dass eine grosse Anzahl Austauschstudierende bei "Swisscare" eine Krankenversicherung abschliessen. Diese offeriert sehr gute Bedingungen und ist bei den ausländischen Studierenden in der Schweiz sehr beliebt:
"Swisscare" (Student Insurance Switzerland) - Chemin de Beaulieu 8 - 1752 Villars-sur-Glâne - Schweiz - Tel: 0840 001 001 - http://www.swisscare-intl.com/ - info@swisscare.ch
3. Austauschstudierende des International Student Exchange Programme (ISEP)
Studierende müssen eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Die ISEP Webseite gibt ausführliche Informationen dazu.
Die Erfahrung zeigt, dass eine grosse Anzahl Austauschstudierende bei "Swisscare" eine Krankenversicherung abschliessen. Diese offeriert sehr gute Bedingungen und ist bei den ausländischen Studierenden in der Schweiz sehr beliebt:
"Swisscare" (Student Insurance Switzerland) - Chemin de Beaulieu 8 - 1752 Villars-sur-Glâne - Schweiz - Tel: 0840 001 001 - www.swisscare-intl.com - info@swisscare.ch
4. Studierende - Forscher (Stipendiate der Eidgenossenschaft)
Studierende werden direkt durch die Dienststelle für internationale Beziehungen über die besonderen Bedingungen informiert.
Die Deckung der Versicherungsbestätigung wird durch die zuständigen Behörden des Aufenthaltsorts überprüft (Amt für Gesundheit). Wenn nötig ist eine Zusatzversicherung in der Schweiz abzuschliessen !!
5. Studierende - Forscher (Stipendiate anderer Stipendien)
a. Studierende aus den EU und EFTA Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Grossbritanien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern + Island, Liechtenstein und Norwegen, müssen bei ihrer Krankenversicherung eine gültige „European Health Card"(Kreditkarten Format) beziehen. Falls sie diese nicht erhalten, müssen sie eine „Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die europäische Krankenversicherungkarte" ausfüllen, die von der ausländischen Krankenversicherung unterschrieben sein muss.
Bescheinigung: http://admin.fr.ch/shared/data/pdf/ssp/specimen_en.pdf_all_17_1_05.pdf
b. Studierende aus nicht EU und EFTA Ländern müssen eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen.
Die Erfahrung zeigt, dass eine grosse Anzahl Austauschstudierende bei "Swisscare" eine Krankenversicherung abschliessen. Diese offeriert sehr gute Bedingungen und ist bei den ausländischen Studierenden in der Schweiz sehr beliebt:
"Swisscare" (Student Insurance Switzerland) - Chemin de Beaulieu 8 - 1752 Villars-sur-Glâne - Schweiz - Tel: 0840 001 001 - http://www.swisscare-intl.com/ - info@swisscare.ch
Achtung !
- Wer in der Schweiz Sport (im Speziellen Skifahren usw.) betreiben will, muss abklären, ob die Krankenversicherung diese Risiken abdeckt.
- Zahnschäden sind in der Schweiz von der obligatorischen Krankenversicherung ausgeschlossen (Zahnbehandlungen sind in der Schweiz sehr teuer).
LINKS:
Bundesamt für Gesundheit: http://www.bag.admin.ch/
Bundesamt für Sozialversicherungen: http://www.bsv.admin.ch/index.html?lang=de
Versicherungen in der Schweiz: http://www.myscience.ch/de/living/social_security
Die Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt Schadenersatzforderungen durch Drittpersonen. Zum Beispiel, sollten Sie aus Unachtsamkeit Objekte von Drittpersonen beschädigen oder Personen verletzen, dies sowohl während den sportlichen Aktivitäten, als auch als Tierhalter, als Mieter usw.
Wir empfehlen allen Gaststudierenden, die über keine Haftpflichtversicherung verfügen, eine solche für die Dauer des Studienaufenthaltes abzuschliessen.
www.unifr.ch/agef