Zulassung zum Masterstudium

Zulassungsbedingungen

Das Masterprogramm "Kommunikation und Gesellschaft" steht allen Studierenden mit einem von der Universität Freiburg anerkannten universitären Bachelor-Abschluss oder mit einem Fachhochschulabschluss im Bereich Kommunikation offen. Je nach Vorbildung kann die Zulassung mit Bedingungen (vor dem Masterstudium zu erfüllen) oder Auflagen (während des Masterstudiums zu erfüllen) verbunden sein:

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren unterscheidet sich je nachdem, ob Sie bereits in einem Bachelorstudium an der Universität Freiburg eingeschrieben sind oder nicht:

  • Bereits an der Universität Freiburg eingeschriebene Studierende

    Bereits an der Universität Freiburg eingeschriebene Studierende im Bachelor "Kommunikationswissenschaft und Medienforschung" können sich, nachdem sie die Bestätigung über den Abschluss des Bachelorstudiums vom Dekanat erhalten haben, über die Plattform MyUnifr für den Master einschreiben. Diese Anmeldung wird anschliessend vom Dekanat elektronisch validiert. Für Prüfungen der Masterkurse können sich die Studierenden bereits anmelden, sobald alle Bachelor-Kurse in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung bestanden sind und die Bachelorarbeit angenommen ist. Studierende, die im Bachelorstudium das Hauptfach oder das 60-ECTS-Nebenfach "Kommunikationswissenschaft und Medienforschung" erfolgreich abgeschlossen haben, aber noch einzelne Kurse in ihren anderen Fächern belegen müssen, können im Masterstudium in Kommunikation und Gesellschaft maximal 18 ECTS-Punkte aus Vorlesungen und Seminaren erwerben. Validiert werden die Noten der Masterkurse aber erst dann, wenn alle Noten aus dem Bachelorstudium vorliegen. 

  • Übrige Studierende

    Studierende, die noch nicht an der Universität Freiburg eingeschrieben sind, melden sich bei der Aufnahme des Masterstudiums vor Semesterbeginn innerhalb der regulären Fristen bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung mit den verlangten Unterlagen an. Die Dienststelle leitet die Dossiers an das Dekanat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät weiter, das über allfällig zu erfüllende Auflagen oder Bedingungen entscheidet.