Mit dem im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossenen «Mutual Recognition Agreement» (MRA) hat die Schweiz mit der EU die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zum Abbau technischer Handelshemmnisse vereinbart. Um für den Werkplatz Schweiz den gewünschten Effekt zu erzielen, muss das Abkommen aufgrund der sich ändernden Vorschriften für Produkte laufend aktualisiert werden. Mit den Bilateralen III wird nun eine regelmässige Aktualisierung durch den Einschluss der institutionellen Regelung im Vertrag erwirkt, sodass die Zulassung in diesen entscheidenden Produktsektoren beständig gewährleistet sein wird. Die somit vereinbarte Neuerung im MRA tritt neben weitere Neuregelungen im Abkommen. Der Vortrag möchte sie im Anschluss an eine Übersicht zur grundlegenden Funktionsweise des Abkommens hervorheben und analysieren.
Prof. Dr. Michael Hahn LL.M. ist seit 2015 Direktor des Instituts für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht der Universität Bern und Direktor am World Trade Institute. Michael Hahn war zuvor Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht und Direktor des LL.M.-Programms für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Lausanne. Von 2005 -2008 war er ordentlicher Professor an der University of Waikato School of Law in Hamilton (Neuseeland). Er ist weiterhin Assoziierter Professor (Honorary Professor) in Waikato sowie Adjunct Professor an der Murdoch University Law School, Perth (Australien) und ständiger Gastdozent am Europainstitut Saarbrücken. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im
internationalen Wirtschaftsrecht, im Recht der Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union sowie dem Recht der Europäischen Union.
| Quand? | 27.04.2027 17:15 - 19:00 |
|---|---|
| Où? | MIS 03 3016 Avenue de l'Europe 20, 1700 Fribourg |
| Intervenants | Prof. Dr. Michael Hahn, LL.M., Universität Bern |
| Contact | Institut für Europarecht Christine Eggen christine.eggen@unifr.ch Avenue Beaurgard 11 1700 Freiburg 026 300 80 90 |
| En savoir plus | Vers le site |
| Pièces jointes |
