Grund- und Menschenrechtsschutz
UE-DDR.00787
Dozenten-innen: Belser Wyss Eva Maria |
Kursus: Master |
Art der Unterrichtseinheit: Blockkurs |
ECTS: 5 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: FS-2020 |
Welche Rolle spielen die Grundrechte für das Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft? Sind Kopftücher, Burkas und Kruzifixe zu verbieten oder zu erlauben? Inwiefern befördern Grundrechte die demokratische Auseinandersetzung, inwiefern setzen sie dieser Schranken? Welche Überwachungsmassnahmen sind zulässig? Welche Volksinitiativen für ungültig zu erklären? Lassen sich den Grundrechten Antworten auf umstrittene Fragen, wie das Recht auf einen selbstbestimmten Tod oder die Leihmutterschaft entnehmen? Welche Bedeutung haben die Grundrechte für das Familien- und das Ausländerrecht? Verschaffen sie gleichgeschlechtlichen Paaren ein Recht auf Ehe oder Adoption, Ausländerinnen und Ausländern ein Recht auf Aufenthalt oder Schutz vor Ausweisung?
Diese und viele weitere Fragen sollen im Semesterkurs «Grundrechte» diskutiert werden. Wir werden uns im Kurs anhand der nationalen und internationalen Rechtsprechung mit Inhalt, Tragweite und Durchsetzung der Grundrechte auseinandersetzen. Wo sich dies als nützlich oder interessant erweist, werden wir auch nationale Entscheide anderer Staaten beiziehen. Der Kurs stellt eine Ergänzung zum Semesterkurs «Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz» dar, kann aber auch unabhängig von diesem besucht werden.
Im Kurs beschäftigen wir uns mit den einzelnen Grundrechten, insbesondere dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz, der Glaubens- und Gewissensfreiheit, den Grundrechten freier Kommunikation, den wirtschaftlichen Grundrechten sowie den rechtsstaatlichen, sozialen und politischen Grundrechten. Dabei werden auch allgemeine und umstrittene Fragen des Grundrechtsschutzes zur Sprache kommen, etwa die Wirkung und Verwirklichung von Grundrechten, die staatlichen Schutz- und Leistungspflichten, die Grundrechtspflichten Privater sowie die Schranken, welche die Grundrechte der demokratischen Entscheidfindung setzen.
Gute Englischkenntnisse und Französischkenntnisse sind von Vorteil.
Prüfungen
Es findet während der Prüfungssession eine 15-minütige mündliche Prüfung (5 ECTS) statt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Kursbeschreibung und den Lernzielen. Der Prüfungsstoff erstreckt sich auf alles, was während des Kurses behandelt wird (inkl. Vorträge Mitstudierender, Gastreferate), sowie auf sämtliche Unterlagen, die während des Kurses abgegeben oder online geschaltet werden. Den Studierenden ist es erlaubt, sämtliche Kursunterlagen und persönliche Notizen an die Prüfung mitzunehmen (open book).
Eine Vorbereitung der einzelnen Kursveranstaltungen ist unerlässlich. Die mündliche Mitarbeit während des Kurses (Kurzvorträge, Präsentation von Gruppenarbeiten, Diskussionsbeiträge) ist sehr erwünscht.
Lernziele
Der Kurs verfolgt namentlich folgende Ziele:
- die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse im Bereich der Grundrechte und der Durchsetzung von Grundrechten;
- sie kennen neue Grundrechtsfälle der Schweiz sowie anderer Staaten;
- sie sind in der Lage, Grundrechtsfälle zu analysieren und zu kommentieren;
- sie sind mit offen und umstrittenen Fragen des nationalen Grundrechtsschutzes vertraut und können sich eine eigene Meinung bilden und diese vertreten;
- sie verbessern ihre Fähigkeiten, Grundrechtsfragen zu erkennen und grundrechtliche Argumente mündlich und schriftlich vorzubringen.