Schriftliche Arbeiten

Allgemeines zu den Schriftlichen Arbeiten

Die Unterrichtskommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat am 8. Oktober 2013 die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten erlassen, die allgemeine Richtlinien zu sämtlichen schriftlichen Arbeiten im Rahmen des Studiums enthält.

Die Weisung gilt für sämtliche schriftliche Arbeiten, die nach ihrem Inkraftreten vergeben werden (Ziff. 60 der Weisung).

Neben der Weisung bestehen Merkpunkte, welche das Verfassen schriftlicher Arbeiten lehrstuhlspezifisch regeln.

 

Verhältnis der Weisung Nr. 3 vom 8 Oktober 2013 zu den Merkpunkten des Lehrstuhls

Die Weisung Nr. 3 vom 8. Oktober 2013  geht den Merkpunkten des Lehrstuhls im Konfliktfall vor (Ziff. 1 Abs. 2 der Weisung).

Weisung Nr. 3 betr. die schriftlichen Arbeiten


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Merkpunkte des Lehrstuhls

 

  • Masterarbeiten

    Melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Datum direkt beim Dekanat (Frau Isabelle Brodard) an. Das Dekanat holt danach beim Lehrstuhl das Thema für die Arbeit ein. Das Thema wird den Studierenden am angegebenen Datum durch das Dekanat ausgehändigt. Die abgeschlossene Arbeit ist innert Frist in zwei Exemplaren auf dem Dekanat einzureichen.

    Die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 und die Merkpunkte des Lehrstuhls sind als verbindlich zu betrachten.

  • Seminararbeiten

    Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen und einem (fakultativen) Themenvorschlag an das Sekretariat des Lehrstuhls (Frau Boillat Mayer). Der Vorschlag wird geprüft und danach entweder direkt oder im Anschluss an eine Anpassung (unter Rücksprache) genehmigt.

    Die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 und die Merkpunkte des Lehrstuhls sind als verbindlich zu betrachten.

    Beachten Sie bitte ebenfalls die Neuregelung durch die Fakultät wonach ab dem 1. September 2017 nur noch ein einziges Seminar durch eine schriftliche Arbeit, die ausserhalb  des Seminars verfasst wird (zu 5 ECTS), ersetzt werden können. Weiterhin ist es aber möglich, beide Seminare durch eine Forschungsarbeit (zu 10 ECTS) zu ersetzen.

  • Proseminararbeiten

    Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen und einem (fakultativen) Themenvorschlag an das Sekretariat des Lehrstuhls (Frau Boillat Mayer). Der Vorschlag wird geprüft und danach entweder direkt oder im Anschluss an eine Anpassung (unter Rücksprache) genehmigt.

    Die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 und die Merkpunkte des Lehrstuhls sind als verbindlich zu betrachten.

    Anmerkungen zu Proseminararbeiten im Fach Wirtschaftsrecht: Weil das Fach Wirtschaftsrecht erst im Rahmen des IUR III besucht werden kann, wird den Studierenden empfohlen, sich nur bei soliden Vorkenntnissen in diesem Fachbereich für eine Proseminararbeit anzumelden. Andernfalls ist das Verfassen einer Masterarbeit oder einer Seminararbeit in Wirtschaftsrecht auf Masterstufe  vorzuziehen.

  • Praktikumsberichte

    Praktikumsberichte können Proseminararbeiten ersetzen. Fragen Sie bitte vorgängig beim Sekretariat des Lehrstuhls (Frau Boillat Mayer) an. Wird ein Praktikumsbericht als Ersatz einer Proseminararbeit akzeptiert, so haben die Praktikanten nach etwa 1 oder 2 Wochen des laufenden Praktikums (Dauer: min. 8 Wochen) den Lehrstuhl zu kontaktieren, um sich über den konkreten Inhalt des Berichts ins Einverständnis zu setzen. Eine allgemeine Lösung ist aufgrund der Verschiedenheit der Praktika nicht möglich, ebenso erscheint ein Festlegen des Inhalts vor Antritt des Praktikums aufgrund der fehlenden Information der Praktikanten über ihre zukünftige Arbeit nicht sinnvoll.

    Praktikumsberichte ersetzen eine Proseminararbeit und haben dementsprechend deren formellen und inhaltlichen Erfordernissen zu genügen.

    Die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 und die Merpunkte des Lehrstuhls sind als verbindlich zu betrachten.