Zulassung

Die Zulassung zur GymInf Ausbildung setzt einen Bachelor- und einen Masterabschluss (oder einen äquivalenten Abschluss) sowie ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für Maturitätsschulen voraus.

Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen

Bereits erbrachte Studienleistungen sowie Unterrichtserfahrung können angemessen an die jeweiligen Ausbildungsbereiche angerechnet werden und reduzieren so den Studienumfang.

Eine solche Anrechnung erfolgt immer auf Dossier. Grundsätzlich anrechenbar sind:

  • fachwissenschaftliche Studienleistungen aus fachverwandten Gebieten wie Mathematik, Physik, oder aus einem einschlägigen Doktorat;
  • einschlägige, validierte Unterrichtserfahrung im Fach Informatik für das unterrichtspraktische Studium („validiert“ bedeutet das Vorliegen einer genügenden Beurteilung der Berufspraxis, beispielsweise durch die Schulbehörde);
  • Studienleistungen, die im Rahmen des Programms „Ergänzungsfach Informatik EFI“ (2008 bis 2012) erbracht wurden.

Leistungen aus Weiterbildungen (CAS, DAS, MAS) können nicht direkt an das Studium angerechnet werden. Es ist aber möglich, die entsprechenden Module nicht zu besuchen und nur die dazugehörige Evaluation abzulegen.

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können vor der offiziellen Zulassungsanfrage abklären, welche vorgängig erworbenen Studienleistungen an den GymInf Studiengang angerechnet werden können. Senden Sie dazu ab Mai 2019 eine Kopie der folgenden Dokumente an den Programmkoordinator, Dr. Andreas Humm (andreas.humm@unifr.ch):

  • Diplome
  • Notenblätter
  • Vorlesungsbeschreibungen
  • Lebenslauf

Anmeldeperioden

Der Studiengang wird zweimal durchgeführt (Studienbeginn im Frühjahrsemester 2020 bzw. im Herbstsemester 2021) und es gibt zwei Standardanmeldeperioden:

  • 1. Durchgang: 1. September 2019 - 30. November 2019 (verspätete Anmeldung bis 31. Januar 2020)
  • 2. Durchgang: 1. Februar 2021 - 30. April 2021 (verspätete Anmeldung bis 18. Juni 2021)

Im Prinzip ist es aber auch möglich, zwischen den beiden Durchführungen in die Ausbildung einzusteigen. In diesem Fall gelten die folgenden Anmeldeperioden.

Herbstsemester

  • Anmeldeperiode: 1. Februar - 30. April
  • Verspätete Anmeldung: 1. Mai - 31. August

Frühjahrsemester

  • Anmeldeperiode: 1. September - 30. November
  • Verspätete Anmeldung: 1. Dezember - 31. Januar

Anmeldung

Da die GymInf Ausbildung von der Universität Freiburg koordiniert wird, erfolgt die Zulassung und Einschreibung an dieser Universität. Um sich anzumelden, senden Sie eine E-Mail an den Programmkoordinator, Dr. Andreas Humm (andreas.humm@unifr.ch), der Ihnen weitere Instruktionen dazu geben wird. Die Dossiergebühr beträgt CHF 50.- (Schweizer Vorbildungsausweis), beziehungsweise CHF 100.- (ausländischer Vorbildungsausweis). Im Fall einer verspäteten Anmeldung wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von CHF 50.- erhoben.

Eine Anmeldung zur GymInf Ausbildung ist nicht mehr möglich, da dieser Studiengang nur zweimal durchgeführt wird (Studienbeginn im Frühjahrsemester 2020 bzw. im Herbstsemester 2021).