Ausländische Opfer häuslicher Gewalt: Rechtsfragen rund um die Härtefallklausel nach Art. 50 AIG

Das Wesentliche
Daten

Freitag, den 7. Juni 2024

Das Seminar ist ausgebucht. Sie können sich auf die Warteliste setzen lassen, indem Sie auf "Anmeldung" klicken. Im Falle einer Absage werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Dauer

1 Tag

Kosten

CHF 250.–

Format Seminar / Kurs
Sprache Deutsch
Herunterladen
Broschüre
Ort/e

Centre de Formation continue, Rue de Rome 6, Fribourg

Zielgruppe

Personen, die sich in ihrer Praxis mit Opfern häuslicher Gewalt beschäftigen, z.B. Mitarbeitende in Opferhilfezentren, Sozialämtern, Gesundheitspersonal, Anwältinnen, Polizisten, etc.

Inhalt

Ausländische Staatsangehörige, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, und die eheliche Wohnung wegen der Gewalt, die sie dort erlitten haben, verlassen, riskieren oft die Nicht-Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz, wenn sie zuvor via Familiennachzug zu ihrem Ehepartner in die Schweiz gelangt sind. Die rechtlichen Möglichkeiten der Opfer sind diesen oft nicht bekannt bzw. die Anforderungen an die Geltendmachung eines Härtefalls sind hoch.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist es, sich mit den Voraussetzungen von Art. 50 AIG vertraut zu machen und die in der Praxis angewendeten Kriterien zu analysieren und zu diskutieren. Dies soll es Fachpersonen (Mitarbeitende in Opferhilfezentren, Frauenhäusern, etc.) aber auch Psychologinnen, Sozialarbeiterinnen und anderen Fachpersonen erlauben, qualitativ hochwertige Berichte zu erstellen, die die erlittene Gewalt hinreichend dokumentieren und geeignet sind, als Indizien bzw. Beweismittel in Verfahren von Behörden oder Gerichten verwendet zu werden. Insbesondere die Anforderungen der Rechtsprechung an derartige Berichte werden diskutiert, so dass Opfer bessere Chancen haben, die Erfüllung der Kriterien von Art. 50 AIG in ihrem Einzelfall darzulegen.
Das Seminar richtet sich an Personen, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit ausländischen Opfern häuslicher Gewalt befassen. Der Austausch unter Fachpersonen und Behörden soll durch Diskussionsrunden gefördert werden.

Kursverantwortliche und Referierende

Kursverantwortung

Progin-Theuerkauf Sarah, Ordentliche Professorin für Europarecht und Migrationsrecht, Universität Freiburg

Kursleitung

Haldimann Pascale, Weiterbilderin (OHG), ehemalige OHG-Referentin, Kantonale Sekretärin Winterhilfe, Freiburg

Referierende

Pia Allemann, Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
Marc Spescha und Sven Kury, Rechtsanwälte
David Hongler, Bundesgericht
Alexander Ott, Vorsteher EMF / Polizeiinspektor, Bern
Joel Brauchbar und Marianne Burger-Smith, SEM

Daten und Orte
Zeit Ort
07.06.2024 von 09:00 bis 16:30 Centre de Formation continue, Rue de Rome 6, Fribourg
Medien und Dokumente

Dokument-e

Anmeldung