BENEFRI-Tagung im Europarecht: «Bilaterale III» und Personenfreizügigkeit

Das Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)» stellt einen Meilenstein innerhalb der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dar. Es soll eine Balance zwischen dem Interesse der Schweiz an einer massgeschneiderten, differenzierten europäischen Integration sowie dem Interesse der EU an einer Integritätswahrung des Binnenmarktes erreichen. Innerhalb dieses Interessenverhältnisses rückt insbesondere die Personenfreizügigkeit mit der Unionsbürgerrichtlinie in den Fokus der Bilateralen III.
Die BENEFRI-Tagung im Europarecht 2026 widmet sich der Analyse der sich neu stellenden Rechtsfragen zur Personenfreizügigkeit, wobei auch einschlägige, wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden. Ziel ist es, in einem ersten Schritt die allgemeinen Implikationen der Verhandlungsergebnisse für die Personenfreizügigkeit in der Schweiz zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen zentrale Modifikationen im Personenfreizügigkeitsabkommen konkret analysiert und die notwendigen nationalrechtlichen Gesetzesänderungen beleuchtet werden.

Zielgruppe

Alle interessierten Personen 

Kursverantwortliche und Referierende

Verantwortlich

  • Epiney Astrid, Prof. Dr.

Referierende

SARAH DUBACH , Beauftragte für EU-Angelegenheiten, Staatssekretariat für Migration, Bern

Prof. Dr. ASTRID EPINEY, Institut für Europarecht, Universität Freiburg

Dr. iur. CORNELIA LÜTHY, Rechtsanwältin

Prof. Dr. SARAH PROGIN-THEUERKAUF, Institut für Europarecht, Universität Freiburg

Zusammenarbeit

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Eckdaten

Daten

Donnerstag, 30. April 2026

Dauer

13h15 - 17h

Kosten

CHF 100.-

Gratis siehe Flyer

Typ Tagung
Sprache Französisch, Deutsch