Ausländische Opfer häuslicher Gewalt – Die Härtefallklausel des neuen Art. 50 AIG

Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, und die eheliche Wohnung wegen der Gewalt, die sie dort erlitten haben, verlassen, riskieren oft die Nicht-Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, wenn sie zuvor via Familiennachzug zum Ehepartner oder der Ehepartnerin gelangt sind. Die rechtlichen Möglichkeiten der Opfer sind diesen oft nicht bekannt bzw. die Anforderungen an die Geltendmachung eines Härtefalls sind hoch. Im Juni 2024 hat das Parlament die Härtefallregelung des Art. 50 AIG neu gefasst. Die möglichen Auswirkungen dieser Änderungen sind aktuell noch unklar.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist es, sich mit den Voraussetzungen des neu formulierten von Art. 50 AIG vertraut zu machen und die in der Praxis angewendeten Kriterien zu analysieren und zu diskutieren. Dies soll es Fachpersonen erlauben, qualitativ hochwertige Berichte zu erstellen, die die erlittene Gewalt hinreichend dokumentieren und geeignet sind, in Verfahren von Behörden oder Gerichten verwendet zu werden. Insbesondere die Anforderungen der Rechtsprechung an derartige Berichte werden diskutiert, so dass Opfer bessere Chancen haben, die Erfüllung der Kriterien von Art. 50 AIG in ihrem Einzelfall darzulegen.
Das Seminar richtet sich an Personen, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit ausländischen Opfern häuslicher Gewalt befassen. Der Austausch unter Fachpersonen und Behörden soll durch Diskussionsrunden gefördert werden.

Zielgruppe

Personen, die sich in ihrer Praxis mit Opfern häuslicher Gewalt beschäftigen, z.B. Mitarbeitende in Opferhilfezentren, Sozialämtern, Gesundheitspersonal, Anwältinnen, Polizisten, etc.

Kursverantwortliche und Referierende

Verantwortlich

  • Progin-Theuerkauf Sarah, Ordentliche Professorin für Europarecht und Migrationsrecht, Universität Freiburg

Kursleitung

  • Haldimann Pascale, Weiterbilderin (OHG), ehemalige OHG-Referentin, Kantonale Sekretärin Winterhilfe, Freiburg

Referierende

n.n., Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft

Marc Spescha, Rechtsanwalt und Sven Kury, MLaw

David Hongler, Gerichtsschreiber, Bundesgericht

Alexander Ott, Vorsteher Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei / Polizeiinspektorat, Bern

n.n. und Marianne Burger Smith, Staatssekretariat für Migration

  • Haldimann Pascale, Weiterbilderin (OHG), ehemalige OHG-Referentin, Kantonale Sekretärin Winterhilfe, Freiburg

Daten und Orte

Datum Ort
07.05.2025 von 09:15 bis 17:00 Centre de Formation continue, Rue de Rome 6, Fribourg

Anmeldung

Eckdaten

Anmeldefrist 02.05.2025
Daten

Mittwoch, den 7. Mai 2025

Dauer

1 Tag

Kosten

CHF 250.–

Typ Seminar / Kurs
Sprache Deutsch

Medien und Dokumente

Broschüre

Ort(e)

Centre de Formation continue, Rue de Rome 6, Fribourg