Reglement

Die BenutzerInnen sind gebeten, folgende Anweisungen zu beachten: 

Ruhe

Die Bibliothek ist ein Studienort. Sowohl in der Bibliothek als auch im Eingangsbereich ist absolute Ruhe erforderlich.
Die Benutzung der Mobiltelefone ist in der ganzen Bibliothek untersagt.

Reinlichkeit

Verpflegung ist nicht gestattet, Getränke in Trinkflaschen sind erlaubt. Rauchen ist verboten. 

Bibliotheksordnung

Die BenutzerInnen sind gebeten, die konsultierten Dokumente nach Gebrauch auf den dafür vorgesehenen Bücherwagen zu legen sowie bei der Schliessung der Bibliothek die Arbeitsplätze für die Reinigungsarbeiten freizumachen.

Die BenutzerInnen werden gebeten andere BenutzerInnen zu respektieren, wie auch das Personal der Bibliothek.

Verfügbarkeit der Plätze

Die BenutzerInnen, welche ihren Arbeitsplatz verlassen, sind angehalten, ihre Unterlagen mitzunehmen. Eine Reservation ist nicht möglich.

Sicherheitssystem

Kein Dokument verlässt die Bibliothek ohne eine reguläre Ausleihe. Sei dies durch die Selbstverbuchungsanlage durch die BenutzerInnen, oder zu Bürozeiten am Ausleihschalter.
Falls ein Dokument nicht ordnungsgemäss registriert und entsichert ist, wird das Bibliothekspersonal durch ein akustisches Signal aufmerksam gemacht. In diesem Fall wendet man sich umgehend am Ausleihschalter.

Sorgfalt im Umgang von Büchern und Materialien

Die BenutzerInnen werden angehalten, die zur Verfügung gestellten Dokumente wie auch andere Materialien mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist untersagt, Anmerkungen im Dokument vorzunehmen. Stellen Sie bei der Entgegennahme eines Dokuments Schäden fest, sollten diese dem Ausleihpersonal gemeldet werden. Dies vermeidet Missverständnisse bei der Rückgabe.

Haftung

Die BenutzerInnen haften für die ausgeliehenen Bücher. Im Falle des Verlustes oder Beschädigung des Dokumentes, hält sich die BP2 das Recht vor, Verzugsgebühren, Beschaffungs- und Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.

Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände.

Verschiedenes

Die BenutzerInnen werden angehalten, keine Tiere in die Bibliothek mitzunehmen. Roller oder andere fahrbare Sportgeräte sind nicht gestattet.