Zulassung zum LDM mit einem Schweizer Masterdiplom

  • Zulassungsbedingungen

    Diplom, das zur Zulassung zum LDM-Studium berechtigt:

    Generell: Bachelor (180 ECTS) + Master (90 ECTS), ausgestellt von einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule

     Die Fakultäten können ergänzende Studienleistungen verlangen, die parallel zum LDM-Studium zu absolvieren sind.

    Eine Liste der anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschulen befindet sich auf der Internetseite von swissuniversites.

  • Anmeldeperioden

    Die Anmeldung für das LDM-Studium erfolgt an zwei Stellen gleichzeitig:

    Online-Anmeldung bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung (SAI)

    Herbstsemester

    • Anmeldeperiode: 1. Februar – 30. April
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen): 1. Mai – 31. August

    Frühlingssemester

    • Anmeldeperiode: 1. September – 30. November
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen): 1. Dezember – 31. Januar

     Das Datum, ab dem die Online-Anmeldung möglich ist (1. Februar/1. Mai/1. September/1. Dezember), kann sich je nach Jahr um einige Tage nach hinten verschieben. 

     Wenn Sie derzeit an der Universität Freiburg eingeschrieben sind, bitten wir Sie, mit dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF), direkt Kontakt aufzunehmen. Bitte machen Sie auf keinen Fall eine Online-Anmeldung auf Inscruni.

    Anmeldung beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Sekundarstufe 2 (ZELF)
  • Anmeldekosten

    Schweizer Masterdiplom

    Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. Schweizer Masterdiplom)

    • Dossiergebühr: CHF 50.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

    Ausländisches Masterdiplom

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländisches Masterdiplom)

    • Dossiergebühr: CHF 100.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den Semestergebühren

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2023 – 2024:

    Herbstsemester 2023

    • Offizielle Daten:
      01.08.2023 – 31.01.2024

    • Vorlesungszeiten:
      18.09.2023 – 22.12.2023

    Frühlingssemester 2024

    • Offizielle Daten:
      01.02.2024 – 31.07.2024

    • Vorlesungszeiten:
      19.02.2024 – 31.05.2024

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr immatrikuliert sind und über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Wir bitten Sie, mit dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF) direkt Kontakt aufzunehmen. Alle Anträge von bereits an der Universität Freiburg immatrikulierten Studierenden müssen beim ZELF gestellt werden.

    ZELF

    MyUnifr

    1. Studienangebot

    Das gesamte Studienangebot ist hier verfügbar. Bei Fragen bezüglich Unterrichtsfächer, fachwissenschaftlicher Zusatzleistungen oder Ablauf der Ausbildung bitten wir Sie, direkt mit Frau Anne Mottini des ZELF (+41 26 300 75 70) Kontakt aufzunehmen. Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung kann Ihnen diesbezüglich keine Auskünfte erteilen.

    Bitte konsultieren Sie auch die Reglemente und beachten Sie die Informationen bezüglich des endgültigen Nichtbestehens.

    2. Fristen für die (Online-)Anmeldung an beiden Stellen (SAI & ZELF)

    • Sobald Sie Ihr Studium gewählt haben, müssen Sie sich bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen online anmelden.

     Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.

    • Gleichzeitig müssen Sie sich beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF) anmelden.

    3. (Online-)Anmeldung an beiden Stellen (SAI & ZELF)

    Online-Anmeldung bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung auf Inscruni

    • Die Anmeldung muss innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen erfolgen.

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    • Gleichzeitige Anmeldung beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF).

    4. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    5. Hochladen der Dokumente

    Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein LDM-Zulassungsgesuch

     Es werden nur vollständige Dossiers bearbeitet.

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch in zwei Phasen geprüft:

    • Formelle Analyse durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, welche prüft, ob Sie auf LDM-Stufe zugelassen werden können
    • Inhaltliche Analyse durch die Fakultät, welche prüft, ob Sie zum gewählten Studienprogramm zugelassen werden können und ob Sie fachwissenschaftliche Zusatzleistungen erbringen müssen.

     Die Analyse durch die Fakultät kann mehrere Wochen dauern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zulassungsgesuche bezüglich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät von der Studiengesuchskommission bearbeitet werden, welche nur an festgelegten Daten tagt.

    • Sobald beide Analysen abgeschlossen sind, wird Ihnen der schriftliche Entscheid von der Dienststelle für Einschreibung und Zulassung zugestellt.

     Zum Stand der Bearbeitun werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Vorlegen des Diploms und der Exmatrikulationsbestätigung

    Falls Sie Ihr Masterdiplom zum Zeitpunkt der Onlineanmeldung noch nicht erhalten haben, müssen Sie uns eine Kopie des Diploms sowie eine Exmatrikulationsbestätigung der zuletzt besuchten Universität innerhalb folgender Fristen per E-Mail zuschicken:

    • 31.08. für das Herbstsemester
    • 31.01. für das Frühlingssemester

    Falls das Diplom bis zum oben genannten Datum noch nicht in Ihrem Besitz ist, bitten wir Sie, uns eine offizielle Abschlussbestätigung zukommen zu lassen.

     Der Master muss ohne Vorbehalt/Bedingung bestätigt sein.

    8. Endgültiger Zulassungsentscheid

    Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Masterdiplom (ggf. die Abschlussbestätigung) sowie die Exmatrikulationsbestätigung vorgelegt haben, lassen wir Ihnen einen endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.

    9. Nach der Zulassung

    Wechsel des Studiengangs

    • Sobald Sie Ihr Zulassungsgesuch validiert haben, beginnt das administrative Verfahren; eine Änderung Ihres Studiengangs / Ihrer Studiengänge ist dann nicht mehr möglich. Wenn Sie sich irrtümlicherweise falsch eingeschrieben haben, haben Sie die Möglichkeit, online ein zweites Zulassungsgesuch einzureichen, für das erneut eine Dossiergebühr anfällt. Dieses Gesuch wird dann unabhängig vom ersten Zulassungsgesuch bearbeitet.
    • Ein Gesuch um Änderung des Studiengangs kann nach der Zulassung zum eingangs gewählten Studiengang auf MyUnifr gestellt werden. Das Gesuch wird anschliessend von der betreffenden Fakultät bearbeitet.
  • Zusätzliches Unterrichtsfach für InhaberInnen eines LDM

    Informatikausbildung für Gymnasiallehrkräfte (GymInf)

    Alle Informationen zur "GymInf" Ausbildung sind auf folgender Webseite ersichtlich:

    GymInf Ausbildung

    Andere Unterrichtsfächer

    Die Anmeldung darf auf keinen Fall über das Online-Anmeldeportal durchgeführt werden. Wir bitten Sie, sich beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Freiburg (ZELF), zu informieren.

    ZELF

  Online-Anmeldung  

 Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind. über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen.