|
Studierende, die mindestens ein und höchsten sechzehn Semester an der Universität Freiburg studiert haben, und deren finanzielle Lage es rechtfertigt, können ein Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühr aus sozialen Gründen einreichen (siehe Reglement hierzu). Die Frist um ein Gesuch einzureichen ist der 1. Mai für das nächste akademische Studienjahr. Die Formulare sind vom 1. März bis 1. Mai auf dem Internet verfügbar. Studierende, die ihr erstes Semester im Herbstsemester absolvieren, können ausnahmsweise ein Gesuch für das Frühjahrssemester bis am 1. November einreichen. Dieses Formular kann ausschliesslich unter der E-Mail-Adresse reduction-taxes@unifr.ch bezogen werden. Das Gesuch ist für jedes akademische Studienjahr zu erneuern. Das Ermässigungsgesuch ist an die Adresse: Ermässigung der Einschreibegebühr der Universität, Techtermannstr. 8, 1700 Freiburg, zu senden. Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse reduction-taxes@unifr.ch. |