Die Europäische Union basiert auf einer Reihe von Werten, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Neben der Wahrung der Grund- und Menschenrechte, der Freiheit und der Demokratie ist die Rechtsstaatlichkeit zweifellos von besonderer Bedeutung. In den letzten Jahren sind jedoch tragende Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten unter Druck geraten oder sie werden gegenwärtig in Frage gestellt. Für die Europäische Union, ihre Organe und die Mitgliedstaaten stellt diese Entwicklung eine besondere Herausforderung dar, da die EU nur als «Rechtsgemeinschaft» funktionieren kann. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich in seinen Urteilen denn auch bereits mehrfach mit der Frage zu befassen, welche Vorgaben dem EU-Recht für die Ausgestaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten zu entnehmen sind. Prof. Andreas Kumin analysiert in seinem Vortrag die Rolle des EuGH für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und geht der Frage nach, welche Anforderungen das EU-Recht konkret an die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stellt. Dabei steht die – nicht nur in Europa – zunehmend unter Druck geratende Rolle der Judikative bei der Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze im Zentrum der Betrachtung.
Quand? | 03.11.2025 17:15 - 19:00 |
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Où? | MIS 03 Auditroium C Avenue de l'Europe 20, 1700 Fribourg |
Intervenants | Prof. Dr. Andreas Kumin
Richter am Gerichtshof der Europäischen Union |
Contact | Institut für Europarecht Christine Eggen christine.eggen@unifr.ch Avenue Beaurgard 11 1700 Freiburg 0263008090 |
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