Informationen zu den Prüfungen

Informationen zu den Prüfungssessionen 2/24 und 3/24

Hier finden Sie Informationen betreffend die Prüfungseinschreibung und Prüfungsorganisation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie betreffend den Ablauf von schriftlichen und mündlichen Prüfungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Kurseinschreibung nicht bereits für die entsprechende Prüfung eingeschrieben sind.

Auf Moodle wird jeweils kurz vor der betreffenden Examenssession der definitive Prüfungsplan veröffentlicht.

Bei Fragen betreffend der Examen wenden Sie sich bitte direkt an ius-examens@unifr.ch.

  • Wo finde ich meine Kandidatennummer?

    Die schriftlichen Examen werden anonymisiert durchgeführt. Für jede Examenssession erhalten die eingeschriebenen Studierenden jeweils eine neue Kandidatennummer. Sie finden Ihre persönliche Kandidatennummer nach Ablauf der Einschreibefrist auf Ihrem MyUnifr-Portal unter Studium -> Examen/Resultate -> Examen -> Meine Kandidatennummern. Schreiben Sie sich diese Nummer auf! In jedem schriftlichen Examen, das Sie ablegen wollen, müssen Sie sie kennen.

  • Schriftlich oder mündlich? / Open oder closed book?

    Ob die Prüfung eines bestimmten Fachs schriftlich oder mündlich durchgeführt wird, können Sie dem Kursbeschrieb im Vorlesungsverzeichnis entnehmen (Registerkarte «Leistungskontrolle»).
    Falls das Vorlesungsverzeichnis keine Auskunft dazu gibt, ob die Prüfung eines bestimmten Fachs «open book» oder «closed book» durchgeführt wird, teilen die zuständigen Dozierenden dies im Unterricht, auf der Moodle-Seite des Kurses oder auf Anfrage mit. Bitte beachten Sie, dass bei schriftlichen «closed book»-Prüfungen die Anmerkungsrichtlinie gilt und dass auch bei «open book»-Prüfungen jegliche elektronischen Apparate streng verboten sind (Ausnahme: klassische Taschenrechner in spezifisch bestimmten Prüfungen).

  • Vorgezogener Master: Einschreibung in Blockkurse

    Nur Masterstudierende können sich für einen Blockkurs einschreiben. Bachelor of Law Studierende, welche ihre IUR-III-Prüfungen an der Januar-/Februarsession ablegen, müssen sich zusätzlich in den vorgezogenen Master einschreiben, damit eine Einschreibung während der Einschreibefristen in einen Blockkurs aus dem Masterprogramm für das darauffolgende Frühlingssemester möglich ist. Allfällige Fragen können an ius-examens@unifr.ch gerichtet werden.

  • Vorgezogener Master: Einschreibung in Fachsprachenkurse

    Bachelor of Law Studierende, welche den Kurs Einführung in die deutsche/französische Fachsprache oder Introduction à la langue juridique allemande/française besuchen möchten, müssen sich zusätzlich in den vorgezogenen Master einschreiben, damit eine Einschreibung in diesen Fachsprachenkurs und zum Examen möglich ist.

  • Prüfungstermine
    • erste Examenssession: Ende Herbstsemester im Januar/Februar
    • zweite Examensession: Ende Frühlingssemester im Mai/Juni
    • Bachelor Nachholprüfungssession: Vor Beginn des neuen akademischen Jahres im September; gilt als Nachholsession für Bachelor of Law-Studierende im Vollzeitmodus oder als zweite Session (anstatt im Mai/Juni) für Bachelor of Law-Studierende im Teilzeitmodus und MALS-Studierende.
  • Informationen betreffend die Einschreibung

    Bitte beachten Sie das Dokument Prüfungseinschreibung und Prüfungsorganisation

    Rechnung und Validierung die Einschreibung: Bei bestätigter Anmeldung über myUnifr wird nach Ablauf der Anmeldefrist die Rechnung für die Prüfungs-und/oder Blockkursgebühren in das myUnifr-Konto hochgeladen. Sobald die Rechnung auf dem Portal verfügbar ist, wird eine Nachricht an die Mailadresse @unifr.ch verschickt und eine Mitteilung erscheint im Portal myUnifr. Die Bezahlung erfolgt online (siehe Anleitung). Es werden keine Rechnungen per Post verschickt.

    Jede Prüfungsanmeldung, die durch Bezahlung der Rechnung validiert wird, ist eine endgültige Anmeldung und zählt als ein Versuch, gleichviel, ob es sich um eine ordentliche Examenssession (Januar oder Juni) oder um die Nachholsession (September) handelt.

    MALS und Bachelor of Law im Teilzeitstudium: Die Studierenden des Master of Arts in Legal Studies (MALS) sowie des Bachelor of Law im Teilzeitmodus, die sich für die Prüfungen im September einschreiben wollen, wenden sich bitte an das Dekanat (ius-examens@unifr.ch).

    Einschreibung: Wenn Sie sich für die Prüfungen einschreiben wollen, loggen Sie sich während der Einschreibeperiode bitte in das Studierendenportal my.unifr.ch ein. Über my.unifr.ch > Studentenbereich > Examen / Resultate > Examen gelangen Sie zur Einschreibung zu den Prüfungen.

    Kandidatnummer: Sie finden Ihre Kandidatennummer pro Prüfungssession auf Ihrem Portal MyUnifr unter Studium -> Examen.

  • Anleitungen zur Einschreibung
  • Prüfungsgebühren

    Die Gebühren betragen für jede Prüfung CHF 30 (Teilprüfungen der Examen IUR I, IUR II, IUR III, IUR TP I, IUR TP II, IUR TP III, IUR TP IV und Prüfungen in den Block- und Semesterkursen).

  • Wichtige Information betreffend medizinische Zeugnisse

    Information betreffend Nichtantreten einer Prüfung (oder Session) / Rückzug von einer Prüfung (oder Session)

    Nach Art. 10 Abs. 2 AR-EXA gelten das Nichterscheinen an einem Examen und der Abbruch einer Session ausnahmsweise dann nicht als Misserfolg, «wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin aus einem wichtigen Grund am Erscheinen verhindert war (schwere Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, etc.) und er oder sie unverzüglich dem oder der Examensdelegierten schriftlich die Abwesenheit oder den Rückzug begründet und rechtfertigt». Es ist mit anderen Worten ein Beleg für den Abwesenheitsgrund (bei Krankheit oder Unfall: ein Arztzeugnis) einzureichen. 

    Diese Einreichung hat unverzüglich zu geschehen, d.h. spätestens am Tag der betreffenden Prüfung. Liegt der Beleg zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, ist gleichwohl spätestens am Tag der betreffenden Prüfung das Dekanat und/oder der Examensdelegierte zu informieren.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtswissenschaftliche Fakultät nach ständiger Praxis keine ärztlichen Zeugnisse akzeptiert, die nicht auf einer persönlichen (physischen) Untersuchung der Patientin oder des Patienten durch die Ärztin oder den Arzt beruhen (sondern lediglich z.B. auf Online-Fragebögen und/oder Telefongesprächen oder Videokonferenzen). Das gilt auch für nicht-somatische Beschwerden.

    Zu beachten ist ausserdem, dass nur ärztliche Zeugnisse akzeptiert werden, die auf einer Untersuchung beruhen, welche während der Dauer der Erkrankung durchgeführt worden ist.

    Ferner werden Zeugnisse, welche von Familienangehörigen oder Verwandten der betreffenden Person ausgestellt werden, nicht akzeptiert.

    Der Umstand, dass eine erkrankte Person keinen Zugang zu einer Hausärztin oder einem Hausarzt hat oder am betreffenden Tag keine Ärztin und keinen Arzt findet, der sie oder ihn untersuchen würde, wird nicht als Entschuldigung für das Fehlen eines ärztlichen Zeugnisses akzeptiert. Studierende haben nötigenfalls die Notfallaufnahme eines Spitals (oder eine andere durch Ärztinnen und Ärzte betriebene Notfalleinrichtung) aufzusuchen; im Weiteren bestehen in den meisten Kantonen ärztliche Bereitschaftsdienste.