UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie

Der UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie der Universität Freiburg befasst sich mit der interdisziplinären Analyse der Menschenrechte, ihres Inhalts, ihrer Interdependenz sowie ihrer praktischen Umsetzung, mit besonderem Fokus auf den kulturellen Rechten. Ein zweites zentrales Thema des Lehrstuhls ist die Beziehung zwischen Menschenrechten, Demokratie und Föderalismus.

Die Aktivitäten des Lehrstuhls werden in enger Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk der UNESCO-Lehrstühle, dem "Observatoire de la diversité et des droits culturels", dem Institut für Föderalismus, dem Interdisziplinären Institut für Ethik und Menschenrechte und zahlreichen weiteren Partnerorganisationen durchgeführt.

  • Geschichte und Auftrag

    Im Jahr 1998 wurde an der Universität Freiburg ein UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie eingerichtet. Seit seiner Gründung widmet sich der Lehrstuhl der Erforschung des Zusammenhangs zwischen der Unteilbarkeit der Menschenrechte und den verschiedenen Formen von demokratischer Kultur. Dabei nimmt er eine interdisziplinäre Perspektive ein, die notwendig ist, um die Natur jedes einzelnen Menschenrechts innerhalb des grösseren Menschenrechts zu verstehen. Ein solcher ganzheitlicher Ansatz ist für die Auslegung und Umsetzung der Menschenrechte unerlässlich. 

    Der Schwerpunkt liegt speziell auf den kulturellen Rechten als einer "Kategorie von Menschenrechten", die noch wenig erforscht ist. "Eine wichtige Aufgabe des Lehrstuhls wird es sein, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der kulturellen Rechte zu entwickeln und an der Entwicklung von Instrumenten in diesem Bereich mitzuwirken." (Vereinbarung zur Errichtung des UNESCO-Lehrstuhls, §6, übersetzt)

    Die Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte sind die drei Prinzipien, die die Objektivität der grundlegenden Normen der politischen Ethik gewährleisten, da sie theoretisch verhindern, dass die verschiedenen Akteure, ob staatlich oder nicht, willkürlich nur diejenigen Rechte umsetzen, die ihnen behagen. Die Realität ist von diesem Ideal einer gemeinsamen Demokratie weit entfernt. Die Berücksichtigung der Vielfalt demokratischer Kulturen in einem interdisziplinären Ansatz zu Ethik und Menschenrechten ist der rote Faden, der sich durch den Lehrstuhl zieht.

    Die Aufgabe der UNESCO-Lehrstühle liegt in der Weiterentwicklung von Forschung und Lehre in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netz der UNESCO-Lehrstühle, das auf einem System von Partnerschaften und Austausch zwischen Universitäten basiert (UNITWIN-Programm).

  • Aktivitäten (Auswahl)

    Seit 2022: Verschiedene Initiativen zur Aktualisierung und Ergänzung der Freiburger Erklärung.

    2023 – 2025: SNF-Forschungsprojekt zu Menschenrechten, Demokratie und Föderalismus in Krisenzeiten, das den Umgang der Schweiz mit der COVID-19-Pandemie analysiert.

    2022 – 2025: Horizon Europe-Forschungsprojekt zur Untersuchung legitimer Krisenbewältigung in Mehrebenensystemen (LEGITIMULT). Das Projekt analysiert die Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen auf die demokratische Regierungsführung und die Menschenrechte in Europa.

    2011 – 2022: Zahlreiche Projekte in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), insbesondere zu den Menschenrechten vulnerabler Personen. 

    2020 – 2021: Projekt und Konferenz zu den kulturellen Rechten von Menschen, die im Exil leben, in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Lehrstuhl für die "diversité des expressions culturelles" der Université Laval in Quebec City.

    2011 – 2018: Projekt zur Beobachtung der politischer Massnahmen in Bezug auf die kulturellen Rechte (Paideia), in enger Zusammenarbeit mit dem ”Réseau Culture 21“.

    2016: Forschungsprojekt zur politischen Umsetzung des menschenrechtsbasierten Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit, gemeinsam mit dem UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte, internationale Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung an der Universität Bergamo.

    2013 – 2016: Forschungsprojekt zu Intersektionalität bei Menschenrechtsverletzungen und Mehrfachdiskriminierung, unterstützt von SNIS.

    2009: Zusammenarbeit mit dem Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen und dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für die Einrichtung eines Sonderverfahrens im Bereich der kulturellen Rechte sowie Beiträge zu den Berichten der Sonderberichterstatterin im Bereich der kulturellen Rechte.

    2007: Entscheidender Beitrag des Lehrstuhls zur Entwicklung der kulturellen Rechte, insbesondere durch die Veröffentlichung der Erklärung der kulturellen Rechte, bekannt als die Freiburger Erklärung.

    2005: Wiederholte Zusammenarbeit mit dem Europarat, insbesondere bei der Ausarbeitung des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft (bekannt als Faro-Konvention).

    2001: Zusammenarbeit mit der UNESCO und der "Organisation internationale de la Francophonie" bei der Ausarbeitung und Auslegung der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt.

  • Team

    Der erste Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls, von 1998 bis 2016, war der Professor für Verfassungsrecht Marco Borghi.

    Auf ihn folgte 2016 Prof. Dr. Eva Maria Belser, Professorin für Verfassungs- und Verwaltungsrecht und Co-Direktorin des Instituts für Föderalismus.

    Prof. Dr. Sarah Progin-Theuerkauf, Professorin für Europa- und Migrationsrecht und Co-Direktorin des Zentrums für Migrationsrecht, kam im Jahr 2020 als Co-Inhaberin zum Lehrstuhl hinzu.

    Der Lehrstuhl wird von Dr Rekha Oleschak koordiniert. Patrice Meyer-Bisch (MER) ist der ehemalige Koordinator und arbeitet weiterhin eng mit dem Lehrstuhl zusammen. Er ist Präsident des "Observatoire de la diversité et des droits culturels".

  • Partnerorganisationen