Richtlinien

 

Die im März 2010 getroffene Vereinbarung zwischen der Universität Freiburg und dem Staatsarchiv Freiburg sieht vor, dass, in Abweichung des Reglements des Staatsarchivs vom 2. März 1993, das Archivgut an der Universität verbleibt.

Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Rektorat die Richtlinien, welche die Prinzipien der Archivierung an der Universität darlegen, verabschiedet (I Allgemeine Bestimmungen). Diese präzisieren die speziellen Bestimmungen der Zentralen Organe (III), der Fakultäten (IV) und der universitären Körperschaften (V). Diese definieren auch die Organisation sowie die Rolle des Universitätsarchivs (II).

> Richtlinien vom 6. Juli 2010 über die Archivierung von Dokumenten [PDF]

 
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