Zulassungsbedingungen
der Universität:
– Immatrikulationsberechtigung (siehe Reglement über die Zulassung und Einschreibung an der Universität Freiburg)
– Fristgerechte Anmeldung zur Einschreibung bei der Stelle für Zulassung und Einschreibung
des Instituts:
– 9 Monate Vorpraktikum in einer heilpädagogischen Institution oder für Inhaber/innen eines Lehrdiploms/eines Bachelors
einer PH 9 Monate Tätigkeit als Lehrperson (Richtlinien Vorpraktikum)
– Einreichung einer vollständigen Anmeldung beim Heilpädagogischen Institut vor dem 30. April des Jahres, in dem
das Studium aufgenommen wird
Anmeldung
Es müssen vor dem 30. April zwei verschiedene Anmeldungen eingereicht werden:
– bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg (www.unifr.ch/admission)
– beim Heilpädagogischen Institut der Universität Freiburg: Anmeldeformular, Passfoto, Kopie des
Maturitätszeugnisses oder des Lehrdiploms mit Noten, Formular für die Anerkennung des Vorpraktikums
Häufig gestellte Fragen
Muss das Vorpraktikum bei Anmeldeschluss beendet sein?
Nein, das Vorpraktikum muss eine Woche vor Studienbeginn beendet sein, das ausgefüllte Formular für das Volontariat muss jedoch bereits mit der Anmeldung eingesandt werden.
Kann ich mein Vorpraktikum auch im Ausland absolvieren?
Ja, jedoch muss vor Beginn eine schriftliche Anfrage mit Unterlagen der Praktikumsinstitution beim Heilpädagogischen Institut eingereicht werden zur Überprüfung, ob die Stelle anerkannt wird.
Studienberatung
Theresa Schaad (theresa.schaad(at)unifr.ch)
Tel.: +41 (0) 26 / 300 77 05
Zusätzliche Informationen
www.unifr.ch/acadinfo/de/
Stundenpläne sowie Studienplan und Prüfungsreglement
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