Zweisprachiges Lehrdiplom
Zweisprachig Deutsch-Französisch: Das zweisprachige Studium an der Abteilung Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die Sekundarstufe II bezieht sich auf die Sprachen Deutsch und Französisch und wird mit der Zusatzqualifikation „zweisprachig" abgeschlossen. Diese bezieht sich auf eines oder auf beide der Unterrichtsfächer.
Bedingungen: Voraussetzung für ein Lehrdiplom mit der Zusatzqualifikation „zweisprachig" ist ein von der entsprechenden Fakultät anerkannter zweisprachiger Master oder ein zweisprachiges Lizenziat. Bei der Zusammenstellung der erziehungswissenschaftlich-didaktischen Ausbildungselemente ist darauf zu achten, dass insgesamt das Verhältnis von 40% zu 60% zwischen beiden Sprachen gewahrt wird.
Obligatorische Absprache: Wird ein zweisprachiges Studium angestrebt, so muss frühzeitig eine Absprache mit dem Direktor der Abteilung LDS II getroffen werden. Beachten Sie die Ausbildungsübersicht im Studienführer.
Diplomeintrag: Das zweisprachige Lehrdiplom für die Sekundarstufe II trägt einen entsprechenden Vermerk. Die in der Zweitsprache absolvierten Ausbildungsteile werden konsequent in der Zweitsprache aufgeführt (z. B. Übungspraktikum in Geschichte resp. Stage d'exercice en histoire).
Fachdidaktik und Übungslektionen: Für die Fachdidaktik werden der Kurs in der französischen (4.5 ECTS) und in der deutschen Sprache (ohne Leistungsnachweis 6.5 ECTS) besucht. Ausserdem werden 2 Übungslektionen absolviert (1 ECTS).
Praktika: Für das zweisprachige Fach muss eines der beiden Praktika durchgängig in der Erst-, das andere durchgängig in der Zweitsprache durchgeführt werden.
Prüfungslektionen: Das zweisprachig studierte Fach wird in beiden Sprachen mit je einer Prüfungslektion abgeschlossen.
