Gebühren

Semestergebühren

 Ab sofort werden alle Rechnungen/Mahnungen für die Semestergebühren nur noch per E-Mail an Ihre «@unifr.ch» Adresse verschickt. Sobald diese verschickt wurden, sind sie ebenfalls auf MyUnifr verfügbar.

  • Wie hoch sind die Semestergebühren?
    Grundgebühr* Einschreibegebühr Semestergebühren (insgesamt)
    Studierende aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, Studierende mit Aufenthaltsbewilligung C oder Studierende, deren Eltern in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein Wohnsitz haben CHF 115.- CHF 720.- CHF 835.-
    Ausländische Studierende CHF 115.- CHF 870.- CHF 985.-
    Doktorierende CHF 115.- CHF 180.- CHF 295.-
    Post-Doktorierende CHF 115.- CHF 115.-

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

     

    * Detaillierte Aufstellung bezüglich der Grundgebühr:

    • Allgemeine Kosten: CHF 28.-
    • Bibliothek: CHF 12.-
    • AGEF: CHF 20.-
    • Stipendienfonds Georges Python (Uni-Social): CHF 30.-
    • Sport: CHF 15.-
    • Vergütung Urheberrechte CHF 5.-
    • Beitrag Campus Card: CHF 5.-
      Insgesamt: CHF 115.-
  • Wann werden die Rechnungen verschickt?
    • Herbstsemester: Mitte Juli
    • Frühlingssemester: Mitte Dezember

     Alle Rechnungen/Mahnungen für die Semestergebühren werden nur per E-Mail an Ihre «@unifr.ch» Adresse verschickt. Sobald diese verschickt wurden, sind sie ebenfalls auf MyUnifr verfügbar.

     Es ist durchaus möglich, dass Sie eine Rechnung für das nächste Semester erhalten, obwohl Sie Ihr Studium in der Zwischenzeit beendet haben. Wenn Sie Ihr Diplom also bereits erhalten haben und nicht weiterstudieren möchten, müssen Sie sich über MyUnifr exmatrikulieren. Die erhaltene Rechnung dürfen Sie ignorieren.

     

  • Bis wann muss ich die Semestergebühren bezahlen?

    Herbstsemester:

    • Offizielle Frist: 31. August
    • Letztmögliche Frist: 30. September

    Frühlingssemester:

    • Offizielle Frist: 31. Januar
    • Letztmögliche Frist: 28. Februar

     Wenn Sie die Semestergebühren nicht bis zur letztmöglichen Frist bezahlen, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert.

  • Wie muss ich die Semestergebühren bezahlen?

    Die Semestergebühren dürfen ausschliesslich mittels der Daten, welche Ihnen für das jeweilige Semester mit der Rechnung zugestellt werden, beglichen werden. Die Bezahlung kann bei der Post oder via e-Banking erfolgen. 

     Ratenzahlungen oder Zahlungen mit Kreditkarte sind nicht möglich.

     

  • Muss ich die Semestergebühren bezahlen?

    Wenn Sie Lehrveranstaltungen besuchen, schriftliche Arbeiten einreichen, sich für Prüfungen anmelden oder eine Abschlussarbeit verteidigen möchten, müssen Sie an der UniFR eingeschrieben sein und folglich die Semestergebühren bezahlt haben.

    Alle Vorlesungen, schriftlichen Arbeiten und Prüfungen sind einem bestimmten Semester zugeordnet. So ist es beispielsweise möglich, Mitte September eine Prüfung abzulegen oder eine Seminararbeit einzureichen, welche dem Frühlingssemester zuzuordnen ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei Ihrer Fakultät nachzufragen, welchem Semester Ihre schriftlichen Arbeiten und Prüfungen zugeordnet sind.

    Nachfolgend sind die Zeiträume der Vorlesungszeiten und Prüfungssessionen aufgelistet. Für genauere Angaben oder weitere Informationen (insbesondere was die Abgabefristen für die Einreichung schriftlicher Arbeiten anbelangt), wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät.

    Herbstsemester

    • Vorlesungszeit:
      Mitte September – Ende Dezember

    • 1. Prüfungssession:
      Januar/Februar

    • 2. Prüfungssession (Wiederholung):
      August/September

    Frühlingssemester

    • Vorlesungszeit:
      Mitte Februar – Ende Mai

    • 1. Prüfungssession:
      Juni

    • 2. Prüfungssession (Wiederholung):
      August/September

     Als Doktorandin bzw. Doktorand müssen Sie die Semestergebühren während Ihrer gesamten Studiendauer bezahlen, d.h. bis zu dem Semester, in dem die Verteidigung Ihrer Doktorarbeit stattfindet.

     

  • Wann und wie kann man sich exmatrikulieren?

    Wenn Sie ihr Studium beendet haben oder es unterbrechen möchten, müssen Sie sich über MyUnifr exmatrikulieren.

    Wenn Sie die Semestergebühren bereits bezahlt haben, jedoch für das laufende Semester noch keine Dienstleistungen der Universität (z.B. Einreichen einer schriftlichen Arbeit oder Ablegen einer Prüfung) in Anspruch genommen haben, können Sie auf MyUnifr Ihre Exmatrikulation mit Rückerstattung der Semestergebühren beantragen:

    • Herbstsemester: 15. Oktober
    • Frühlingssemester: 15. März

     Per E-Mail oder Post gestellte Exmatrikulationsanträge werden nicht bearbeitet.

     

  • Was kann ich tun, wenn ich für die Bezahlung der Semestergebühren finanzielle Unterstützung benötige?

    Bitte konsultieren Sie die Internetseite von Uni-Social.

Prüfungsgebühren

Die Fakultäten sind für die Festsetzung und Einziehung der Prüfungsgebühren zuständig.