Newsletter IFF 3/2017
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      Aktuelles – Actualité – Attualità

      Die Rubrik «Aktuelles – Actualité – Attualità» soll der Leserin und dem Leser in übersichtlicher und konziser Form Hinweise auf aktuelle Meldungen und neue Publikationen mit Föderalismusbezug bieten sowie auf aktuelle föderalismusrelevante Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess und in der Rechtsprechung verweisen.

      La rubrique «Aktuelles – Actualité – Attualità» entend signaler à ses lecteurs et à ses lectrices, sous une forme claire et concise, les nouvelles publications relatives au fédéralisme, mais également les derniers développements touchant le fédéralisme dans la législation et la jurisprudence.

      La rubrica «Aktuelles – Actualité – Attualità» indica alle lettrici e ai lettori le notizie attuali e le nuove pubblicazioni riguardanti il federalismo. Ne segnala inoltre le tendenze rilevanti nella legislatura e giurisprudenza.
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      Administrative Versorgungen im Spannungsfeld zwischen Bund und Kantonen

      Liliane Denise Minder, MLaw, Rechtsanwältin

      Im 20. Jahrhundert galten Menschen, die nicht in das bürgerliche Arbeitsethos reinzupassen schienen oder den damals geltenden Gesellschaftswerten nicht entsprachen, als «asozial». Um diese Personen «umzuerziehen» und wieder «gesellschaftsfähig» zu machen, wurden sie vom Staat in Anstalten interniert. Den Behörden standen unterschiedliche Wege offen, eine Person in einer Institution unterzubringen: Mit Hilfe des kantonalen Versorgungsrechts oder des eidgenössischen Zivil- respektive Strafrechts. Eine trennscharfe Abgrenzung in der Anordnung und im Vollzug dieser Massnahmen war mitunter schwierig. Hinzu kam, dass die angeordneten Massnahmen in die Verfahrens- und Grundrechte der Betroffenen in massivster Weise eingriffen. Erst mit der Revision des eidgenössischen Zivilgesetzbuchs und der Einführung der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung im Jahr 1981 wurden die bundesrechtlichen Erlasse an die erst kurz zuvor ratifizierten konventionsrechtlichen Standards angepasst. Damit traten die kantonalen Versorgungsgesetze ausser Kraft. Der vorliegende Beitrag soll neben einem Überblick über die kantonalen und eidgenössischen Erlasse und Vollzugsregimes einen Einblick in die Projekte zur Aufarbeitung der Geschehnisse der administrativen Versorgungen geben..
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