20.01.2006

Neuer Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät


An seiner Sitzung vom 17. Januar 2006 hat der Staatsrat die Anstellung von Thomas Probst als ordentlicher Professor für Obligationenrecht in deutscher Sprache an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität gutgeheissen.

Thomas Probst, geboren 1958, ist Schweizer. Er hat an der Universität St. Gallen studiert und dort 1982 ein Lizentiat in Wirtschaftswissenschaften, 1985 ein Lizentiat in Rechtswissenschaft erlangt. 1987 erwarb er das St. Gallische Rechtsanwalts-patent. Darauf absolvierte er ein Studienjahr an der Harvard Law School und schloss 1988 mit einem Master of Laws (LL.M.) ab. 1992 verlieh ihm die Universität

St. Gallen den Doktor der Rechte. 1997 erteilte ihm die Universität Basel die Habilitation der Rechte. Im gleichen Jahr wurde Thomas Probst zum ordentlichen Professor an der Universität Neuenburg ernannt, wo er derzeit noch tätig ist.

Neben seiner Lehrtätigkeit an der Universität Neuenburg unterhielt er eine rege Lehr- und Vortragstätigkeit an verschiedenen Universitäten in der Schweiz (Basel, Bern, Freiburg, Lausanne, Genf, St. Gallen) und im Ausland (Universitäten Leicester, Budapest, Krems, Strassburg und Mailand). Dass Thomas Probst Mitglied des Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds ist, zeugt von der Anerkennung, die seiner wissenschaftlichen Arbeit entgegengebracht wird. Prof. Probst ist der Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Seine Muttersprache ist Deutsch. Er spricht fliessend Französisch und publiziert seit vielen Jahren in dieser Sprache. Er spricht zudem Englisch, Spanisch und Portugiesisch.

Thomas Probst tritt seine Professur an der Universität Freiburg am 1. März 2006 an.