Organe und Kommissionen

Abteilungsrat

Der Abteilungsrat ist das höchste Organ der Abteilung. Er fällt die Entscheidungen in all den Bereichen, welche der Zuständigkeit der Abteilung obliegen, und formuliert Vorschläge z.H. des Fakultätsrates betreffend die Geschäfte, welche in der Zuständigkeit der Fakultät liegen. Der Abteilungsrat tagt in der Regel dreimal pro Semester, jeweils zwei Wochen vor dem Fakultätsrat. Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Abteilungsrates sind in den Statuten der Abteilung im Detail beschrieben. Er wird von der Abteilungspräsidentin oder dem Abteilungspräsidenten geleitet und setzt sich aus der Professorenschaft und aus Vertretungen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Studierenden und des administrativen und technischen Personals sowie Partnerinstitutionen zusammen.

Präsidium

Das Präsidium ist das leitende und vollziehende Organ der Abteilung, unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der zentralen Organe der Universität, der Fakultät und des Abteilungsrates. Seine Aufgaben sind in den Statuten der Abteilung verankert. Es wird in seinen Tätigkeiten durch die Verwaltung der Abteilung unterstützt.

Das Präsidium setzt sich aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten zusammen.

Studienkommissionen

Der Abteilungsrat setzt ständige Studiengangs- und Prüfungskommissionen ein und überträgt ihnen alle Aufgaben betreffend die Leitung der Lehre. Das Med-Office unterstützt die Studienkommissionen bei der Ausführung ihrer Aufgaben.

 

Finanzkommission

Die Finanzkommission ist zuständig für die Ausarbeitung eines Vorschlages zur Verteilung der Sachkredite innerhalb der Abteilung zuhanden des Abteilungsrates.