Die Studienprogrammverantwortlichen

Sitzungen

Akademisches Jahr 2023/24

Sitzungen
12. Oktober 2023
21. März 2024

 

Zusammensetzung und Auftrag

Für jedes Studienprogramm ist eine Studienprogrammverantwortliche oder einen Studienprogrammverantwortlichen unter den Professorinnen und Professoren oder Lehr- und Forschungsrätinnen oder –räten, die in einem bestimmten Studienprogramm impliziert sind, für eine Dauer von drei Jahren, gewählt.

Sie oder er achtet auf die Qualität des Studienprogramms, in Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards für die Programmakkreditierungen (Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich).