WeiterbildungPublikationsdatum 24.05.2023

CAS Asylverfahren ab August 2023


Beim CAS Asylverfahren handelt es sich um einen Weiterbildungsstudiengang der gemeinsam von den Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg organisiert wird. Der Studiengang bietet eine umfassende Ausbildung im materiellen und prozeduralen Asylrecht.

Der Kurs vermittelt den Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse im nationalen und internationalen (inklusive europäischen) Asylrecht. Das Programm ermöglicht im Weiteren den Erwerb solider Fähigkeiten zur rechtlichen Analyse und dem Verfassen von Rechtschriften und behandelt wichtige Fragen zur Rolle der Rechtsvertretung und der Kommunikation zwischen den rechtsanwendenden Behörden und den Asylsuchenden.

Der Lehrplan verbindet Theorie und Praxis und umfasst drei Module, die sich gegenseitig ergänzen. Der Themenbereich wird von erfahrenen und anerkannten, nationalen und internationalen Expertinnen und Experten unterrichtet. Diese kommen von den drei Partneruniversitäten, von Gerichten, Behörden, der Anwaltschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Die Veranstaltungen bieten den Teilnehmenden Raum für Reflexion und Diskussionen. Die durch die Neustrukturierung des Asylbereichs entstandenen Herausforderungen werden auf pragmatische Weise behandelt. Erwartet wird eine aktive Mitwirkung der Teilnehmenden, indem eigene Erfahrungen in die Gruppe eingebracht werden und mindestens ein Referat zu einem praxisrelevanten Thema gehalten wird. Neben den Präsenzveranstaltungen ist eine persönliche Betreuung der Teilnehmenden durch Lehrtätige der drei Universitäten gesichert.
 
Zielpublikum
Der Studiengang richtet sich an Personen mit einem Hochschulabschluss, die bereits im Asylbereich arbeiten oder in diesem Bereich arbeiten möchten.
 
Zulassungsvorraussetzungen
Zu diesem Studiengang können Personen mit erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung (z. B. Bachelor, Master oder Lizentiat) an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule zugelassen werden. Weiter wird in der Regel eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung im Asylbereich vorausgesetzt. Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über Wissen und Erfahrung aus Berufspraxis und Weiterbildung verfügen, die für die Kursteilnahme ausreichend sind. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Bewerbungsdossiers.

Kursbeginn: 18. Januar 2024 (auf Französisch), Bewerbungsfrist: 15. November 2023.
Kursbeginn: 18. August 2023 (auf Deutsch), Bewerbungsfrist: 18. Juni 2023.

Weitere Informationen: www.unifr.ch/go/cas-asylum