NewsPublikationsdatum 16.03.2026
Grosse Rat (BE) vertagt Entscheidung über Kirchensteuern von juristischen Personen
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat die Entscheidung über die Kirchensteuern juristischer Personen vertagt. Er hat den Bericht, den der Regierungsrat zu diesem Thema vorgelegt hatte, zurückgewiesen. Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, dass Unternehmen bis zu einem Gewinn von 700'000 Franken keine Kirchensteuern juristischer Personen mehr zahlen müssten.
Dem Grossen Rat war die Ausformulierung des Berichts zu vage. Die Mehrheit forderte eine konkretere Prüfung der Sachlage, der finanziellen Folgen und die Ausarbeitung von möglichen Übergangsmodellen. Jetzt muss der Regierungsrat die bemängelten Aspekte weiter ausarbeiten, um mit dem Grossen Rat in Diskussion treten zu können. Dies wird erst nach den Wahlen möglich sein, die Ende März stattfinden. Somit werden sich die neu gewählten Parlamentsmitglieder mit dieser Frage befassen.
Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband kommentieren diesen Rückweisungsentscheid und nehmen ihn «zur Kenntnis». Sie sind weiterhin bereit, sich im politischen Diskurs einzubringen und mit der Regierung in den Dialog zu gehen. Für sie hätte eine Freigrenze bei Kirchensteuern deutliche finanzielle Konsequenzen.
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