NewsPublikationsdatum 10.12.2025
Weiterhin kantonale Beiträge für die Spitalseelsorge in Appenzell-Ausserrhoden
Der Regierungsrat des Kantons Appenzell-Ausserrhoden hatte ursprünglich die kantonalen Beiträge für die Seelsorge in Spitälern für das Jahr 2026 streichen wollen. Das Kantonsparlament stellte sich nun nach einem entsprechenden Antrag von Mitgliedern der EVP und der Mitte gegen diesen Entscheid.
Die römisch-katholischen Kirchgemeinden und die evangelisch-reformierte Landeskirche geben zusammen im Kanton Appenzell-Ausserrhoden ca. 311'000 Franken für Spitalseelsorge aus. Etwa die Hälfte davon, nämlich 152'000 Franken, wird vom Kanton übernommen. Die beiden Kirchen teilen sich diesen Beitrag je zur Hälfte – und hätten ihn ab 2026 selbst übernehmen müssen, wäre der Vorschlag des Regierungsrates vom Parlament gutgeheissen worden.
Die Kürzung der Seelsorgebeiträge war Teil eines Sparmassnahmenpakets gewesen und, so der Regierungsrat Yves Balmer (SP), vor dem Grundsatz der Trennung zwischen Kirche und Staat vertretbar.
Martina Tapernoux, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell, hatte im Vorfeld der Entscheidung des Parlaments darauf hingewiesen, dass die Spitalseelsorge von etwa der Hälfte aller Mitglieder der Landeskirchen in Anspruch genommen werde. Die Beiträge des Kantons seien ausserdem essenziell, weil im Kanton Appenzell-Ausserrhoden die Firmen keine Kirchensteuer zahlen, und auch kein Staatsbeitrag für gesamtgesellschaftliche Leistungen, wie ihn andere Kantone (z.B. Bern) kennen, ausgerichtet wird.
Der Antrag zur Ablehnung der Kürzung der Spitalseelsorge war der Einzige, der wieder in das Budget aufgenommen wurde. Entschieden wurde mit 33 zu 26 Stimmen (mit fünf Enthaltungen).
