NewsPublikationsdatum 25.09.2024
Freiburg: Neues Friedhofreglement
Das vom fribourgischen Gemeinderat am 16. September verabschiedete neue Reglement für den Friedhof St. Leonhard wird vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebung (SIG) kritisiert. Der SIG befürchtet die Abschaffung der bis anhin möglichen ewigen Grabesruhe und damit eine Einschränkung der Religionsfreiheit von Jüd:innen.
Das Reglement sieht neu zwei Arten von Gräbern vor: Reihengräber und Vertragsgräber. Reihengräber werden nach 20 Jahren automatisch aufgehoben. Vertragsgräber haben eine Mindestbestanddauer von 30 Jahren. Nach deren Ablauf besteht wieder die Möglichkeit der Verlängerung von 30 Jahren, und danach ist noch einmal eine Verlängerung von 20 Jahren möglich. Nach Ablauf dieser insgesamt 80 Jahre muss das Vertragsgrab neu beantragt werden.
Die insgesamt 156 Gräber von Jüd:innen auf dem Friedhof St. Leonhard wurden bis jetzt von der Communauté Israelité de Fribourg (CIF) verwaltet und gepflegt, wofür die CIF im Gegenzug weniger Gebühren bezahlen durfte. Mit dem Inkrafttreten des neuen Reglements sollen Jüd:innen allerdings gleich viel wie die anderen Glaubensgemeinschaften bezahlen.
Wie teuer die Verlängerung der Gräber genau sein wird, ist schwer abzuschätzen. Der SIG vermutet, dass die (erstmalige) 30-jährige Verlängerung die jüdische Gemeinschaft zwischen 250‘000 und 300‘000 Franken kosten werde. Dies sei für die die 65 Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft zu viel.
Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung mit dem Gleichbehandlungsgebot; auf einem öffentlichen Friedhof sei es unzulässig, dass Mitglieder unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften unterschiedlich hohe Gebühren zahlen. Weiter würde die Möglichkeit der ewigen Grabesruhe in Anbetracht der Verlängerungsmöglichkeiten weiterhin bestehen.