NewsPublikationsdatum 20.09.2024

Volksabstimmung: Neue Verfassung der Katholischen Landeskirche Graubünden


Mit mehr als 90% Ja-Stimmen haben die Katholik:innen des Kanton Graubünden das neue Kirchenstatut klar angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei über 20%, was rund 10'000 Stimmen entspricht. Das neue Statut wird ab dem 1. Januar 2025 gelten.

Neu sieht das Statut unter anderem das Recht der Gemeinden vor, bei der Wahl und Entlassung ihres Pfarrers mitzuwirken. Zudem können neu auch die Besitzer:innen von Zweitwohnungen Aufgaben und Funktionen in der Kirchgemeinde übernehmen. Bisher war das nur Menschen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden möglich. Schließlich werden neu Jugendliche ab 16 Jahren über kirchliche Angelegenheiten abstimmen können; dieses Alter entspricht der Religionsmündigkeit gemäss Zivilgesetzbuch.

Das Corpus catholicum, also die Legislative der katholischen Kirche in Graubünden, hatte im Oktober 2020 beschlossen, dass eine Totalrevision ihres über 60 Jahre alten Statuts notwendig sei.  

Link zum neuen Statut