NeuigkeitenPublikationsdatum 10.04.2024

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Taufverbot ab


Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Église évangélique de Cologny abgewiesen. Die Kirche wollte Taufen im Genfersee durchführen. Weil dazu eine vorgängige Registrierung nötig ist, erteilten die Genfer Behörden keine Bewilligung. Das Bundesgericht beurteilt die Genfer Praxis als verfassungskonform. Es liege ein leichter Eingriff in die Religionsfreiheit vor, für den eine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe.

Medienmitteilung des BGer