NewsPublikationsdatum 27.06.2021
Ausländerstimm- und -wahlrecht für Schwyzer KatholikInnen
In der Referendumsabstimmung vom 27. Juni 2021 haben die Schwyzer KatholikInnen entschieden, dass neu auch volljährige AusländerInnen, die Mitglieder der katholischen Kantonalkirche sind und über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen, in kirchlichen Belangen stimm- und wahlberechtigt sein sollen.