Corona-UpdatePublikationsdatum 16.04.2021

Wir bleiben beim Fernunterricht - wobei Ausnahmen möglich sind


Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einige Lockerungen angekündigt, zu denen es auch gehört, dass Präsenzveranstaltungen an Hochschulen wieder eher möglich sind. Noch immer aber bleibt es bei gewichtigen Einschränkungen, die einem normalen Präsenzunterricht entgegenstehen.
 

Vor diesem Hintergrund hat der Dekanatsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gestern beschlossen, dass unsere Fakultät für den Rest des Frühlingssemesters am Fernunterricht festhält und von einer Umstellung des gesamten Lehrbetriebs absieht. Damit stellt der Dekanatsrat auch in Rechnung, dass Studierende wie Dozierende im Vertrauen auf unsere Verlautbarung vom 31. März 2021 Dispositionen getroffen haben werden, die eine Umstellung erschweren.
 

Immerhin können ausgewählte Masterkurse, Übungen, Seminare, Tutorien oder Repetitorien im Präsenzmodus (hybrid) durchgeführt werden, dies unter Einhaltung der Richtlinien des Rektorats, die uns unverändert noch immer stark einschränken werden. Konkretisierende Informationen werden Sie erhalten, sobald sie vorliegen. Bitte beachten Sie das Folgende: Nach den zwingenden Vorgaben, die wir einzuhalten haben, dürfen die Gruppen nicht grösser sein als 50 Personen und dürfen die Säle nur zu einem Drittel belegt werden. Ein Rechenbeispiel: Bei 40 Studierenden braucht es einen Saal mit 120 Plätzen, von denen es an der Universität nicht allzu viele gibt. Das limitiert unsere Handlungsfreiheit stark, ohne sie aber gänzlich zu beseitigen.
 

Zu den Examina: Hier bleibt alles bei dem, was vor längerer Zeit schon beschlossen wurde. Die Sessionen 2/21 und 3/21 werden online durchgeführt. Daran würden auch künftige Lockerungen nichts mehr ändern.