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Die schriftliche Prüfung "Obligationenrecht I" wird ab Mai 2018 von Prof. Stöckli abgenommen.
Die mündliche Prüfung "Obligationenrecht II" wird ab Mai 2018 von Prof. Probst abgenommen. Die Prüfung dauert 15 Minuten (keine Vorbereitungszeit). Das eigene Gesetz (ohne persönliche Notizen) kann an die Prüfung mitgenommen werden. Inhalt der Prüfung ist das Haftpflichtrecht und der Besondere Teil des OR (Vertragstypen). Ausgangspunkt des Gesprächs bildet meist ein kurzer konkreter Sachverhalt.
Die Prüfung "Vertrag und Sachenrecht" im FS 2019 umfasst den Stoff gemäss Kursprogramm HS 2018 Die Prüfung ist mündlich und dauert ca. 15 Minuten. Sie wird gemeinsam von Prof. Probst/Prof. Hürlimann-Kaup abgenommen und hat einen praktischen Fall und/oder konkrete Einzelfragen zum Gegenstand, die sowohl vertragsrechtliche als auch sachenrechtliche Aspekte umfassen. Die Studierenden verfügen über keine Vorbereitungszeit, können aber die Gesetzestexte (ohne persönliche Notizen) verwenden. Das Schwergewicht wird auf das rasche Erfassen der rechtlichen Problematik sowie auf die reflektierte Diskussion gelegt.
Die Prüfung "Schweizerisches und Europäisches Konsumentenschutzrecht" im Sommer/Herbst 2019 umfasst den Stoff des Frühlingsemesters 2019. Die Prüfung ist mündlich, dauert ca. 15 Minuten und hat einen praktischen Fall und/oder konkrete Einzelfragen zum Gegenstand. Die Studierenden verfügen über keine Vorbereitungszeit, können aber alle Gesetze und Richtlinien mitnehmen.
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