Schriftliche Arbeiten

Prof. Probst betreut Seminar-, Master- und Forschungsarbeiten sowie Praktikumsberichte auf den Gebieten seiner Lehrtätigkeit (Obligationenrecht [AT, BT], Haftpflichtrecht, Europäisches Privatrecht, Konsumentenschutzrecht, Moderne Verträge der Wirtschaft, Rechtsvergleichung sowei Recht und neue Technologien).

  • Allgemeines zu schriftlichen Arbeiten

    Bevor eine Seminararbeit angenommen werden kann, muss die propädeutische Arbeit, welche im Rahmen der Vorlesung „Einfühung ins Recht“ zu verfassen ist, bestanden sein.

    Im Verlauf des Studiums kann am gleichen Lehrstuhl nur eine Arbeit  (als Voraussetzung für die Zulassung zum IUR III) geschrieben werden. Dies  gilt auch dann, wenn es sich um Arbeiten in zwei verschiedenen Fächern handeln würde.

    Die Frist zur Korrektur von schriftlichen Arbeiten beträgt gemäss Reglement drei Monate. Vor Ablauf  dieser Frist ist eine Korrektur nicht garantiert. Wenn Sie eine korrigierte Arbeit für eine Prüfungsanmeldung zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, reichen sie die Arbeit entsprechend frühzeitig ein, andernfalls der Termin evtl. nicht eingehalten werden kann. Beachten Sie auch, dass die Überarbeitung und erneute Korrektur der Arbeit wiederum je bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen können.

    Bitte beachten Sie diesbezüglich die Richtlinien für die Ausarbeitung von Seminar- und Masterarbeiten im Obligationenrecht.

  • Proseminararbeiten

    Wenn Sie eine Proseminararbeit schreiben möchten, nehmen Sie bitte direkt mit Prof. Probst Kontakt auf. Machen Sie sich vorher bereits Gedanken über die Sie interessierende Thematik.

  • Masterarbeiten

    Für die Anmeldung zur Masterarbeit konsultieren Sie bitte die entsprechende Seite der Fakultät

  • Forschungsarbeiten

    Studierende, welche eine Forschungsarbeit verfassen wollen, setzen sich zunächst mit Prof. Probst in Verbindung. Sobald sein Einverständnis vorliegt, erfolgt die Einschreibung beim Dekanat. Die Forschungsarbeit ist innerhalb von 6 Monaten zu verfassen. Ihr Umfang beträgt zwischen 120'000 bis 160'000 Zeichen. Diese Zahlen beziehen sich ausschliesslich auf den Text selbst, also ohne Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis. Die Forschungsarbeit wird benotet, und Art. 15 RRS gilt sinngemäss (Weisung Nr. 3 der Unterrichtskommission vom 8. Oktober 2013 betreffend die schriftlichen Arbeiten). Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Seite der Fakultät.

  • Praktikumsberichte

    Wenn Sie einen Praktikumsbericht anstelle einer Seminararbeit verfassen möchten, setzen Sie sich bitte vor Beginn des Praktikums mit Prof. Probst in Verbindung. Der Praktikumsbericht hat den formellen Erfordernissen einer Seminararbeit zu genügen und zwei Fälle darzustellen, welche während des Praktikums bearbeitet worden sind. Eine recherchierte und wissenschaftlich dokumentierte materielle Lösung der zwei referierten Fälle ist dagegen nicht erforderlich. Es genügt, die Darstellung des Ergebnisses in der Praxis (z.B. Entscheid des Gerichts).

Infobox

Richtlinie Arbeiten