Sachenrecht: Stockwerkeigentum
UE-DDR.00869
| Dozenten-innen: Hürlimann-Kaup Bettina |
| Kursus: Master |
| Art der Unterrichtseinheit: Seminar |
| ECTS: 5 |
| Sprache-n: Deutsch |
| Semester: FS-2026 |
Das diesjährige Seminar zum Sachenrecht widmet sich dem Stockwerkeigentum.
Das Stockwerkeigentum bietet zahlreichen Menschen die Möglichkeit, Grundeigentum zu erwerben. Die Anzahl der in Stockwerkeigentum aufgeteilten Liegenschaften nimmt nicht zuletzt wegen der knappe Landressourcen markant zu. Schätzungen gehen von über einer Million Stockwerkeinheiten in der Schweiz aus. Literatur und Rechtsprechung haben sich bereits sehr ausführlich mit dem Stockwerkeigentum auseinandergesetzt und werden es auch weiterhin tun (müssen), da die zwangsläufig enge Beziehung zwischen den Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern zu immer neuen Fragen (z.B. Vermietung von Stockwerkeinheiten via Airbnb) und auch zu Konflikten führt. Der Bundesrat ist ausserdem zurzeit daran, einen Entwurf für die Änderung gewisser Normen des Stockwerkeigentums zu erarbeiten.
Die Studierenden behandeln jeweils ein Thema aus dem Bereich des Stockwerkeigentums. Dazu halten sie einen Vortrag von ca. 15 Minuten mit anschliessender Diskussion im Plenum (ca. 30 Minuten). Sie verfassen dann ihre Seminararbeit. Die Studierenden erhalten ausserdem Inputs zur Verbesserung ihrer Schreibfähigkeiten.
Prüfungen
Die Studierenden halten einen Vortrag zu dem von ihnen gewählten Thema und schreiben eine Seminararbeit. Die Gesamtnote setzt sich aus der Note der Seminararbeit (2/3) sowie der Note für den Vortrag und die mündliche Beteiligung im Plenum (1/3) zusammen.
Länge der Arbeit: 36‘000 bis 40‘000 Zeichen
Abgabetermin ist der 29. Mai 2026 (wenn die Note bereits für die 2. Session 2026 zählen soll), sonst der 30. Juni 2026.
Lernziele
Das Seminar hat einerseits eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Stockwerkeigentum zum Ziel. Andererseits sollen die Studierenden gezielt ihren schriftlichen Ausdruck schulen.
