Bachelor of Law im Teilzeitstudium 

Seit dem Herbstsemester 2019 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät in Freiburg ein neues und in der Schweiz einzigartiges Studienprogramm an: den Bachelor of Law im Teilzeitstudium. 

Wer sich für ein Bachelorstudium der Rechtswissenschaft im Teilzeitmodus entscheidet, erwirbt das juristische Basiswissen in allen wichtigen Rechtsgebieten – Unterschiede zum Studium im Vollzeitmodus bestehen in dieser Hinsicht keine. Das Studium im Teilzeitmodus ist auf vier Jahre angelegt und nach Jahresschwerpunkten aufgebaut. Das Selbststudium macht einen grossen Teil des Teilzeitstudiums aus.

Wissenswertes zum Bachelor of Law im Teilzeitstudium

  • Grundzüge des Teilzeitstudiums

    Den Bachelor of Law erlangen Sie im Teilzeitstudium nach vier Jahren. Dieses besteht aus Präsenzunterricht und Selbststudium. Der Präsenzunterricht ist auf zwei Wochentage konzentriert: Für jedes Fach finden entweder die Vorlesungen oder die Übungen an diesen zwei Wochentagen statt.
    Die Inhalte der übrigen Lehrveranstaltungen sind im Selbststudium zu erarbeiten. Es empfiehlt sich, genügend Zeit für das Selbststudium einzuplanen.

    Besonderes Merkmal des Teilzeitstudiums ist die Bildung von Jahresschwerpunkten. Daraus ergibt sich ein klar strukturierter Studienplan, der Sie durch das breite Fächerangebot führt und Sie dabei unterstützt, sich ein Verständnis für die Grundlagen des Rechts und solide Kenntnisse in den verschiedenen Rechtsgebieten zu erarbeiten.

    Jedes Studienjahr wird mit Prüfungen abgeschlossen, damit Sie sich periodisch Aufschluss über Ihren Studienerfolg verschaffen können. Mit dem Bachelor of Law steht Ihnen der Weg ins Masterprogramm offen.

  • Aufbau des Teilzeitstudiums

    Der Erfolg in der Rechtspraxis bedingt ein breites und solides juristisches Fundament – ohne Abstriche auch im Teilzeitstudium.

    • Erstes Studienjahr (Mi/Do): Einführung ins Recht, Rechtsdurchsetzung, Bundesstaatsrecht, Verwaltungsrecht (AT/BT), Europarecht und Völkerrecht
    • Zweites Studienjahr (Mi/Do): Strafrecht (I/II), Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie
    • Drittes Studienjahr (Mo/Di): Römisches Recht, Personen-, Sachen-, Familien- und Erbrecht, Obligationenrecht (AT, BT und Haftpflichtrecht)
    • Viertes Studienjahr (Fr/Mo): Handels- und Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht

    Unsere Lehrveranstaltungen sind darauf angelegt, Ihnen jene Fähigkeiten zu vermitteln, die es braucht, um sich sicher und gewandt im Rechtssystem zu bewegen. Konsequent werden Sie dazu angehalten, rechtlich relevante Texte (vorab Gesetze und Gerichtsurteile) in ihren systematischen Bezügen kritisch zu analysieren, Rechtsfragen zu erkennen und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Beteiligung im Unterricht ist erwünscht, wobei auch der schriftliche Ausdruck gefördert und geübt wird. Am Schluss Ihres Studiums verfügen Sie über Kenntnisse und Methoden, die es Ihnen erlauben, auch neue und neuartige Rechtsprobleme anzugehen.

    Lehrveranstaltungen und Stundenpläne

  • Vertiefen von Fachbereichen mit Zusätzen und Spezialkrediten

    Bereits auf Bachelor-Stufe können Sie bestimmte Bereiche vertiefen, indem Sie Zusätze und Spezialkredite erwerben.

    Zusätze geben Ihrem Diplom ein besonderes Gepräge. Erworben werden sie durch Leistungen, die zu den nach Studienplan erforderlichen Leistungen hinzutreten. Möglich sind derzeit folgende Zusätze:

    • Europarecht
    • Religionsrecht («Utriusque Iuris»)
    • Zweisprachiges Studium, Deutsch/Französisch
    • Ausbildung «bilingue plus»

    Mehr Informationen zu den Zusätzen

    Die Lehrveranstaltungen, die für die Zusätze Europarecht und Religionsrecht zu belegen sind, finden nicht unbedingt an jenen Wochentagen statt, die für das Teilzeitstudium fixiert wurden.

    Spezialkredite («special credits») werden an die ECTS- Kreditpunkte angerechnet, die für unseren Masterabschluss erforderlich sind. Erwerben können Sie sie, indem sie von einem der vielfältigen Zusatzangebote Gebrauch machen, die Ihnen nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Studienjahres offenstehen.

  • Internationale Vernetzung und Gastsemester («Erasmus+»)

    Seit ihren Anfängen setzt unsere Fakultät auf eine starke internationale Vernetzung und pflegt den Austausch mit einer grossen Zahl von Fakultäten im Ausland. Dies kommt auch unseren Teilzeitstudierenden zugute.

    Zu den Angeboten, die wir gemeinsam mit Partneruniversitäten bestreiten, gehören zum Beispiel: 

    • Center for Transnational Legal Studies (CTLS) in London; Student Exchange in Shanghai (China);
    • Internationale Seminare «Galatasaray (Türkei) – Freiburg» und «Craiova (Rumänien) – Freiburg»;
    • Sommeruniversität des Instituts für Föderalismus an der Universität Freiburg;
    • Summer School «European Private Law» an der Universität Salzburg (Österreich).

    Bei entsprechender zeitlicher Verfügbarkeit können Studierende im Teilzeitstudium auch am Swiss European Mobility Programme teilnehmen, also einen ein- oder zweisemestrigen Auslandaufenthalt an einer von über 100 europäischen Rechtsfakultäten einschalten und dort Erfahrungen sammeln, die Ihnen auch in Ihrer späteren Praxis zugute kommen werden. In welchem Mass sich Ihr Studium verlängert, hängt davon ab, in welchem Umfang Sie im Ausland Leistungen erbringen, die wir Ihnen in Freiburg anrechnen können.

    Mehr Information

  • Ausbildungsziele und Berufsperspektiven

    Das Bachelor-Studium an unserer Fakultät will den Studierenden eine grundsolide juristische Allgemeinbildung vermitteln. Wir halten nichts von einer verfrühten Spezialisierung, da Spezialwissen schnell veraltet. Viel besser gerüstet ist, wer über ein vertieftes Verständnis der Kernbereiche verfügt.

    Viele Studierende, die den Bachelor hier erworben haben, entscheiden sich für eine Fortsetzung des Studiums auf Masterstufe und machen dafür vom stark praxisorientierten, fächerübergreifenden Studienangebot in Freiburg Gebrauch. Eine Berufstätigkeit als Anwältin oder Anwalt ist erst mit dem Master-Abschluss möglich, wobei sich unseren Absolventinnen und Absolventen mannigfaltigste Berufsfelder eröffnen.

  • Studienaufbau

    Studienstruktur

    180 ECTS-Kreditpunkte, 8 Semester
    Vorlesungen und ausgewählte Übungen an zwei Wochentagen. Selbststudium der Übungen und Vorlesungen, welche nicht an den zwei Wochentagen stattfinden.

    Bemerkung

    Unser klar strukturiertes Teilzeitstudium ist eine hervorragende Möglichkeit, das Studium der Rechtswissenschaft neben einer weiteren Tätigkeit erfolgreich zu betreiben. Doch sind mit einem Teilzeitstudium auch besondere Herausforderungen verbunden. Deshalb bietet die Fakultät all jenen, die sich für ein Teilzeitstudium interessieren, die Möglichkeit, vorgängig eine eingehende Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen unsere Studienberaterin und Studienkoordinatorin Rachele Tiziani Tanner (rachele.tizianitanner@unifr.ch).

  • Studienbeginn

    Studienbeginn im Herbstsemester (September) oder im Frühlingssemester (Februar). 
    Es wird empfohlen, das Studium im Herbstsemester (September) aufzunehmen, da zahlreiche Kurse als Jahreskurse konzipiert sind.

  • Zulassungsbedingungen

    Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung ist verantwortlich für die Zulassung an die Universität. Sie liefert Informationen betreffend Zulassungsbedingungen und Fristen. 

    Folgende schweizerische Vorbildungsausweise berechtigen zur Zulassung zum Bachelorstudium an der Universität Freiburg:

    • Schweizerische oder schweizerisch anerkannte kantonale, gymnasiale Maturität
    • Eidgenössisches Berufs- oder Fachmaturitätsausweis in Verbindung mit dem Ausweis über die bestandenen Ergänzungsprüfungen
    • Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule, einer anerkannten schweizerischen Fachhochschule (FH) oder pädagogischen Hochschule (PH)

    Liste aller weiteren anerkannten schweizerischen Vorbildungsausweise 

    Ausländische Vorbildungsausweise
     werden grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie im Wesentlichen einer schweizerischen gymnasialen Maturität entsprechen. Sie müssen einen allgemein bildenden Charakter aufweisen. Als allgemein bildend gilt ein ausländischer Vorbildungsausweis, wenn in den letzten drei Schuljahren der Sekundarstufe II durchgehend mindestens sechs allgemein bildende, voneinander unabhängige Fächer gemäss folgender Liste absolviert wurden:

    1. Erstsprache
    2. Zweitsprache
    3. Mathematik
    4. Naturwissenschaften (Biologie oder Physik oder Chemie)
    5. Geistes- und Sozialwissenschaften (Geographie oder Geschichte oder Wirtschaft/Recht)
    6. Frei wählbar (zusätzliche Sprache oder ein Fach aus den Fächergruppen 4 oder 5)

    Die allgemeinen sowie die länderspezifischen Mindestanforderungen für ausländische Vorbildungsausweise für die Zulassung zum Bachelorstudium an der Universität Freiburg befinden sich auf der Webseite von swissuniversities. Zusätzlich muss der Nachweis ausreichender Deutsch- oder Französischkenntnisse erbracht werden.

    Als Grundlage für die Bewertung von ausländischen Vorbildungsausweisen gelten die «Empfehlungen der CRUS vom 7. September 2007 für die Bewertung ausländischer Reifezeugnisse». Die Zulassungsbestimmungen sind jeweils für das angegebene akademische Jahr gültig. Das Rektorat der Universität Freiburg behält sich das Recht vor, sie jederzeit zu ändern.


    Wir wollen, dass Sie das Teilzeitstudium mit Erfolg absolvieren können.
    Deshalb haben wir die Zulassung zum Teilzeitstudium an besondere Voraussetzungen geknüpft. Diese Voraussetzungen erfüllen Sie ohne weiteres, wenn Sie bereits über (1) einen Bachelor-Abschluss in einem anderen Fach oder (2) eine mindestens dreijährige Berufserfahrung (zu 100% gerechnet) verfügen (automatische Zulassung). Möglich ist die Zulassung aber auch, wenn Ihnen (3) aufgrund besonderer Umstände das Studium im Vollzeitmodus nicht zumutbar ist, ein Teilzeitstudium aber als erfolgsversprechender Weg erscheint. Solche Umstände können wirtschaftlicher oder medizinischer Natur sein, aber beispielsweise auch dann vorliegen, wenn Sie Familienarbeit leisten oder einer anspruchsvollen Tätigkeit im Bereich von Kunst, Sport oder Politik nachgehen. In diesem dritten Fall legen Sie in Ihrem Zulassungsgesuch die besonderen Umstände, aus denen Sie zum Teilzeitstudium zugelassen werden möchten, so dar, damit wir Ihr Gesuch sorgfältig prüfen können (Zulassung im Einzelfall). Nähere Auskünfte erteilt das Dekanat.

  • Reglemente