Technische Einführung in das Recht
UE-DDR.00863

Dozenten-innen: Widrig Martin
Kursus: Bachelor
Art der Unterrichtseinheit: Übung
ECTS: 0
Sprache-n: Deutsch
Semester: HS-2025

In der Technischen Einführung in das Recht erwerben die Studierenden wissenschaftliche Arbeitstechniken, die für Juristinnen und Juristen von zentraler Bedeutung sind. Sie lernen, nach juristischen Quellen zu recherchieren und wissenschaftliche Texte zu rechtlichen Fragestellungen zu verfassen. Die Veranstaltung vermittelt sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praktische Kompetenzen, wobei der Fokus auf der Anwendung des Gelernten liegt.

Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2025/26 jeweils freitags passiv gestreamt.


Prüfungen

Die im Rahmen der Technischen Einführung vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit der propädeutischen Arbeit überprüft. Es handelt sich um die erste schriftliche Arbeit, welche die Studierenden verfassen müssen. Sie muss bestanden sein, bevor weitere schriftliche Arbeiten angenommen werden können. Hingegen ist die propädeutische Arbeit nicht Voraussetzung für die Zulassung zu den IUR I-Examen.

Die Themen werden monatlich jeweils am ersten Montag des Monats vergeben. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Sie erhalten ein allgemein formuliertes Thema, einen Sachverhalt oder ein Urteil zur Bearbeitung. Die Arbeit soll 25’000-30’000 Zeichen (inkl. Leerschlägen und Fussnoten) umfassen und ist innerhalb von 30 Tagen einzureichen. Die Arbeit kann angenommen, abgelehnt oder, bei bloss kleineren Mängeln, einmalig zur Verbesserung zurückgewiesen werden.

Massgebend für die Anforderungen sind:

  • die Weisung Nr. 3 der Unterrichtskommission betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 (einschliesslich der Empfehlungen zum Layout in Art. 59),
  • Teil 1, Teil 3 und der Anhang des Buches Bacher Bettina, Juristische Arbeiten schreiben, Basel 2016,
  • sowie das Dokument «Zusätzliche Anforderungen an die propädeutische Arbeit».

Dieses Dokument und weitere wichtige Hinweise finden Sie auf Moodle (der Link wird erst ab Mitte September aktiviert).

Den Zeitpunkt der propädeutischen Arbeit können Sie im Rahmen der Vorgaben der Weisung Nr. 3 frei wählen. Berücksichtigen Sie für die Aufteilung Ihrer Studienzeit sowie die Verteilung der restlichen schriftlichen Arbeiten, dass den Korrektorinnen und Korrektoren bei allen schriftlichen Arbeiten eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung steht, die auch ausgeschöpft werden kann.

Die propädeutische Arbeit kann insgesamt drei Mal versucht werden. Wird die Arbeit nach Erhalt des Themas nicht abgegeben oder nicht fristgerecht eingereicht, gilt dies als nicht bestandener Versuch.

Die Anmeldung zur Arbeit erfolgt über Moodle

Hinweise für Bilingue-, MALS- und Nebenfachstudierende

  • Für Bilingue-Studierende gilt: Die propädeutische Arbeit zählt nicht als fremdsprachige Arbeit (Art. 8 Abs. 2 RBMD). Allerdings erhalten Sie ECTS-Punkte in der Fremdsprache angerechnet, wenn Sie den Kurs in der Fremdsprache besuchen und die propädeutische Arbeit in der Fremdsprache verfassen.
  • Für MALS-Studierende mit entsprechendem Zulassungsentscheid ist die propädeutische Arbeit fakultativ. Um eine propädeutische Arbeit zu schreiben, muss die Technische Einführung besucht werden. Für die angenommene propädeutische Arbeit werden weitere 3 ECTS-Punkte gewährt.
  • MALS-Studierende, welche die propädeutische Arbeit als Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium verfassen müssen, müssen auch die Technische Einführung besuchen. Für die propädeutische Arbeit werden keine ECTS-Punkte gewährt.
  • Nebenfachstudierende können sich weder den Besuch der Vorlesung Technische Einführung in das Recht noch die propädeutische Arbeit ans Studium anrechnen lassen, dürfen den Kurs aber auf freiwilliger Basis besuchen.

Lernziele

Die Studierenden können:

  • die verschiedenen Arten von Gesetzen, Urteilen und juristischer Literatur benennen und erklären, 
  • Gesetze, Urteile und juristische Literatur zu einem bestimmten Thema recherchieren und gezielt für ihre wissenschaftliche Arbeit einsetzen,
  • Auf der Grundlage einer allgemeinen Themenvorgabe, eines Sachverhalts oder eines Urteils ein Thema für eine wissenschaftliche Arbeit entwickeln und diese dann in korrekter juristischer Sprache verfassen,
  • die Regeln der wissenschaftlichen Literaturarbeit erklären und diese beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit sachgerecht anwenden.

Dokumentation

Bettina Bacher, Juristische Arbeiten schreiben, Basel 2016. 

Weitere Unterlagen finden Sie auf Moodle.

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