Unsere Gastforschenden Publikationsdatum 16.11.2022

Vorstellung der Gastforschenden des IFF: Sisay Mengistie Addisu


Worum geht es in Ihrer Forschung?

In der gegenwärtigen Weltordnung beschränkt sich der Geltungsbereich der Förderung und des Schutzes von Minderheiten im Allgemeinen und der Rechte ethnischer Minderheiten im Besonderen weitgehend auf die Durchsetzung des Rechts auf Gleichheit und des Verbots der Diskriminierung. So umfassen die internationalen Menschenrechtsinstrumente die Rechte von Minderheiten im Allgemeinen und die Förderung und den Schutz ethnischer Minderheiten im Besonderen nicht. Obwohl Äthiopien ein Land mit mehr als 80 ethnischen Gruppen ist, die ihre eigenen Sprachen, Kulturen, Lebensweisen, Identitätsmerkmale und Identitätsmerkmale haben, war das Land bis 1991 nicht bereit, den ethnischen Gruppen das Recht auf Selbstverwaltung zu gewähren. Aus diesem Grund haben fast alle ethnischen Gruppen des Landes einen langwierigen Krieg gegen die  zentralistischen und repressiven Regimes geführt, die es versäumt hatten, sich mit den grundlegenden Fragen der ethnischen Gruppen zu befassen und ein föderales System zu schaffen. Nach dem Sturz der PDRE-Regierung im Mai 1991 wurde die EPRDF-geführte Übergangsregierung eingesetzt und die FDRE-Verfassung von 1995 verabschiedet. In Anbetracht dieser politisch-rechtlichen Situation des Landes untersucht meine Arbeit die folgenden Forschungsfragen:

Wie berücksichtigt der rechtliche Rahmen der äthiopischen Bundesregierung die Rechte ethnischer Minderheiten? Was kann Äthiopien in dieser Hinsicht von den rechtlichen und praktischen Erfahrungen des entwickelten Schweizer Bundesstaates lernen? Um diese miteinander verknüpften Forschungsfragen zu beantworten, werden die rechtlichen und praktischen Massnahmen in Bezug auf die Rechte ethnischer Minderheiten hinsichtlich Grundrechte, gleichberechtigter Vertretung und Selbstverwaltung untersucht und kritisch analysiert.

Können Sie uns Ihren Werdegang beschreiben?

Ich habe meinen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften im Jahr 2004 am Ethiopian Civil Service College erworben. Anschliessend erhielt ich 2010 meinen Master-Abschluss in Human Rights Law und 2018 meinen Doktortitel in Human Rights von der Universität Addis Abeba. Zudem erwarb ich 2010 einen weiteren Master-Abschluss in Föderalismus und lokaler Regierungsführung vom Ethiopian Civil Service College. Vom 24. Mai 2012 bis zum 9. Oktober 2014 war ich stellvertretender Dekan für Graduate Programmes am College of Law and Governance Studies der Universität Addis Abeba. Im Jahr 2015 war ich ausserdem Gastforscher am Institut für Föderalismus und Regionalismus der Europäischen Forschungsakademie (EURAC) in Bozen, Italien, und im Mai 2017 an der Universität Graz, Österreich.

Vielen Dank, Sisay, für diese Vorstellung. Das IFF freut sich sehr, Sie an Bord zu haben und wir freuen uns darauf, bald mehr über Ihre Forschungsarbeit zu lesen!