MedienPublikationsdatum 10.05.2021

Ein Menschenrecht auf gesunde Umwelt?


Menschenrechte und Umweltschutz bedingen sich gegenseitig – dies ist im Völkerrecht seit einiger Zeit unbestritten. Trotzdem gibt es noch kein eigenständiges Menschenrecht auf eine gesunde, sichere, saubere und nachhaltige Umwelt. Eine UNO-Resolution soll ein solches Recht nun verankern. Wie könnte das neue Menschenrecht aussehen, und welche Auswirkungen hätte es auf die Schweiz? Das SKMR wurde von der Abteilung Frieden und Menschenrechte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) damit beauftragt, diesen Fragen nachzugehen.

Die nun vorliegende Studie "Recht auf Umwelt: Eine Untersuchung der geplanten Anerkennung eines Rechts auf Umwelt durch die UN und ihrer Folgen für die Schweiz" zeigt, dass das schweizerische Umweltrecht auf Gesetzesebene sehr umfassend ist und bereits einen Grossteil der Rahmenprinzipien umsetzt. Die meisten Forderungen des UNO-Sonderberichterstatters wären damit erfüllt. Gleichwohl wäre die Anerkennung für die Schweiz von Bedeutung: Die Rahmenprinzipien könnten namentlich wichtige Anstösse für eine Weiterentwicklung der schweizerischen Rechtsordnung geben. So sollte beispielsweise eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung immer auch eine Überprüfung der Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte enthalten.

Zusammenfassung der Studie