Das Wort der RektorinPublié le 09.07.2021

Qualität evaluieren und optimieren


Das sehr bedeutsame Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) sieht unter anderem vor, dass sich alle Universitäten akkreditieren lassen müssen, dies einerseits um die Bezeichnung «Universität» führen zu dürfen und andererseits um in Bezug auf die Beiträge des Bundes beitragsberechtigt zu sein.

Voraussetzung für die Akkreditierung ist insbesondere ein leistungsfähiges Qualitätssicherungssystem, mit anderen Worten ein Mechanismus, der es erlaubt, die Qualität der Aktivitäten und Leistungen der Universität und ihrer Angehörigen zu begleiten, zu evaluieren und zu optimieren.

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