{"id":9077,"date":"2019-09-02T12:25:55","date_gmt":"2019-09-02T11:25:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www3.unifr.ch\/alma-georges?p=9077"},"modified":"2019-09-10T14:22:25","modified_gmt":"2019-09-10T13:22:25","slug":"kann-der-staat-religionsgemeinschaften-zu-gleichberechtigung-verpflichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.unifr.ch\/alma-georges\/articles\/2019\/kann-der-staat-religionsgemeinschaften-zu-gleichberechtigung-verpflichten","title":{"rendered":"\u00abKann der Staat Religionsgemeinschaften zu Gleichberechtigung verpflichten?\u00bb"},"content":{"rendered":"<h4><strong>40 Jahre Institut f\u00fcr Religionsrecht: Das ist der Anlass f\u00fcr eine Tagung am 6. September in Bern \u2013 und f\u00fcr eine Vor- und R\u00fcckschau mit Institutsleiter Ren\u00e9 Pahud de Mortanges.<\/strong><\/h4>\n<div class=\"clear\" style=\"height:20px\"><\/div>\n<p><strong>Herr Pahud de Mortanges, wenn Sie auf die 40 Jahre Ihres Instituts zur\u00fcckblicken, welche H\u00f6hepunkte fallen ihnen auf?<br \/>\n<\/strong>Unter meinem Vorg\u00e4nger Louis Carlen wurden in den ersten 20 Jahren vor allem Rechtsfragen behandelt, die die christlichen Kirchen, namentlich die katholische betrafen. In meiner Zeit haben Fragen zu religi\u00f6sen Minderheiten stark an Gewicht gewonnen. Sie ergeben sich aus der verst\u00e4rkten Pr\u00e4senz beispielsweise von Muslimen oder Hindus in der Schweiz. Die Adaptation des Schweizer Rechtssystems an die neue religi\u00f6se Vielfalt war ein zentrales Thema der letzten 10, 20 Jahre.<\/p>\n<p><strong>Worum ging es da konkret?<br \/>\n<\/strong>Beispielsweise um die \u00d6ffnung der \u00f6ffentlich-rechtlichen Anerkennung f\u00fcr neue Religionsgemeinschaften. Oder um die Seelsorge in Spit\u00e4lern und Gef\u00e4ngnissen. Es ging aber auch um finanzielle Fragen. Der Staat entsch\u00e4digt mancherorts die Kirchen f\u00fcr Leistungen, die der Gesamtgesellschaft zu Gute kommen. Da stellt sich die Frage ob er das z.B. auch f\u00fcr Leistungen j\u00fcdischer oder muslimischer Gemeinschaften machen k\u00f6nnte, die der Allgemeinheit dienen.<\/p>\n<p><strong>Und was hat Sie pers\u00f6nlich besonders begeistert?<br \/>\n<\/strong>Oh, vieles! Wir konnten rechtspolitische Diskussionen begleiten, hatten einen interessanten Austausch mit Vertretern staatlicher Institutionen und Politikern, aber auch mit den Leitungspersonen von Kirchen und Religionsgemeinschaften. Es war aber auch spannend zu sehen, wie die Wissenschaft auf den religi\u00f6sen Wandel reagiert hat. Religionswissenschaftler, Religionssoziologinnen oder Anthropologen: Deren Perspektiven waren f\u00fcr mich oft \u00e4usserst lehrreich. Zudem haben sich die wissenschaftlichen Diskussionen stark internationalisiert. Fr\u00fcher verliefen die Debatten in nationalen R\u00e4umen, heute finden sie oft auch in internationalen Netzwerken statt. Gerade hier kann das Institut T\u00fcr\u00f6ffner sein und Vermittler in Diskussionen, die auf die Schweiz zukommen werden.<\/p>\n<p><strong>Internationale Diskussionen sind auch ein Thema an der Tagung vom 6. September.<br \/>\n<\/strong>Genau, da wird beispielsweise dar\u00fcber diskutiert, ob und wie die Rechtsprechung der europ\u00e4ischen Gerichte Einfluss auf das Verh\u00e4ltnis von Staat und Religion in der Schweiz aus\u00fcbt. Die europ\u00e4ischen Gerichte agieren in Fragen zum Thema Staat und Religion meist zur\u00fcckhaltend, aber in der Schweiz ist der Einfluss europ\u00e4ischer Gerichte ja ein brisantes Thema. Da bin ich gespannt auf das Referat von Astrid Epiney!<\/p>\n<p><strong>\u00dcbergeordnetes Thema der Tagung sind die offenen Fragen im Verh\u00e4ltnis von Staat und Religion. Was ist denn da noch nicht gekl\u00e4rt?<br \/>\n<\/strong>Es geht beispielsweise um die Frage, ob der Bund mehr Kompetenzen erhalten soll. Heute ist das rechtliche Verh\u00e4ltnis von Staat und Religion gr\u00f6sstenteils Angelegenheit der Kantone. Das ist eine bewusst f\u00f6deralistische L\u00f6sung, die auf die Reformation und den Sonderbundskrieg zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. So k\u00f6nnen katholische Kantone beispielsweise andere Bestimmungen erlassen als reformierte. Das Verh\u00e4ltnis von Staat und Religion wird heute aber zunehmend auch auf nationaler Ebene thematisiert. Demn\u00e4chst werden wir beispielsweise \u00fcber ein nationales Verh\u00fcllungsverbot abstimmen. Und im eidgen\u00f6ssischen Parlament gab es eine Motion, religi\u00f6se Stiftungen besser zu \u00fcberwachen. Die spielen traditionell vor allem in der katholischen Kirche eine Rolle, dem Motion\u00e4r ging es aber prim\u00e4r um islamische Stiftungen. Hier muss der Bund nun Stellung nehmen. Angesichts dieser und verschiedener anderer Motionen stellt sich die Frage, welche Aufgaben und Verantwortung der Bund in diesem Bereich hat.<\/p>\n<p>Ein anderes Thema ist die Spannung zwischen Religionsfreiheit und Nichtdiskriminierung. Einige Religionsgemeinschaften haben vergleichsweise paternalistische Strukturen. Staat und Gesellschaft fordern immer entschiedener, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden soll. Hat der Staat f\u00fcr Nichtdiskriminierung innerhalb der Religionsgemeinschaften zu sorgen und kann er das \u00fcberhaupt?<\/p>\n<p><strong>Spannend, da kollidieren zwei Rechtsgrunds\u00e4tze!<br \/>\n<\/strong>Und genau deshalb bin ich sehr gespannt, was Eva Maria Belser an der Tagung dazu sagen wird.<\/p>\n<p><strong>Geht es nur um Wissenschaft an dieser Tagung?<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr uns ist sie auch eine Gelegenheit, allen zu danken, die in den letzten Jahren mit uns unterwegs waren. Es werden Leute da sein, mit denen wir zusammengearbeitet haben und auch heute noch kooperieren \u2013 sozusagen ein Treffen der religionsrechtlichen Szene. Zun\u00e4chst in einem wissenschaftlichen Rahmen und sp\u00e4ter dann auch in einem entspannten, informellen Teil.<\/p>\n<p><strong>Blicken wir zum Schluss noch in die Zukunft: Was wird uns als Gesellschaft allgemein und Ihr Institut ganz besonders in den n\u00e4chsten Jahren besch\u00e4ftigen?<br \/>\n<\/strong>Wir haben gerade eine Studie gemacht, die zeigt, dass sich grosse Mehrheit der religionsrechtlichen Motionen auf kantonaler Ebene heute um den Islam dreht. Fragen zum Islam in der Schweiz werden wohl ein Thema bleiben.<\/p>\n<p>Andererseits sehen wir, dass der privilegierte Status der \u00f6ffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen zusehends unter Druck ger\u00e4t. Da sieht man die S\u00e4kularisierung: Politiker fragen kritisch, warum die Kirchen staatliche Finanzhilfen erhalten oder warum man an religi\u00f6sen Feiertagen keine Gesch\u00e4fte aufmachen oder keine Discos veranstalten kann. Der Status der Landeskirchen wird verst\u00e4rkt unter Druck kommen. Wie werden die Kirchen damit umgehen?<\/p>\n<p>Auch die Frage von Religionsfreiheit versus Nichtdiskriminierung wird vermutlich an Brisanz gewinnen. Genauso die Frage nach der Religion in der \u00d6ffentlichkeit. Wieviel sichtbare religi\u00f6se Diversit\u00e4t ertr\u00e4gt die Schweiz? Werden hier zuk\u00fcnftig verst\u00e4rkt Regeln erlassen? Dem Institut f\u00fcr Religionsrecht wird die Arbeit auch in Zukunft nicht ausgehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"clear\" style=\"height:20px\"><\/div>\n<span style=\"color: #ff6600;\">__________<\/span><\/p>\n<div class=\"clear\" style=\"height:20px\"><\/div>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www3.unifr.ch\/ius\/religionsrecht\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Webseite<\/a> des Instituts f\u00fcr Religionsrecht<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>40 Jahre Institut f\u00fcr Religionsrecht: Das ist der Anlass f\u00fcr eine Tagung am 6. 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