{"id":2671,"date":"2016-07-12T12:20:50","date_gmt":"2016-07-12T11:20:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www3.unifr.ch\/alma-georges\/?p=2671"},"modified":"2016-07-12T12:23:18","modified_gmt":"2016-07-12T11:23:18","slug":"sterben-hinter-gittern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.unifr.ch\/alma-georges\/articles\/2016\/sterben-hinter-gittern","title":{"rendered":"Sterben hinter Gittern"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Immer mehr Gefangene altern und sterben im Strafvollzug. Dabei sind l\u00e4ngst nicht alle Schweizer Gef\u00e4ngnisse daf\u00fcr geeignet. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Nationalen Forschungsprogramms \u00abLebensende\u00bb. Nicolas Queloz, Professor f\u00fcr Strafrecht und Kriminologie an der Universit\u00e4t Freiburg, erstellte den juristischen Rahmen f\u00fcr die Studie.<\/strong><\/h4>\n<div class=\"clear\" style=\"height:20px\"><\/div>\n<p>Es ist der letzte Wunsch des todkranken neunzigj\u00e4hrigen Straft\u00e4ters: \u201eDraussen\u201c in einem Hospiz sterben zu d\u00fcrfen. Doch das Bundesgericht lehnt seinen Antrag auf Haftentlassung ab, mit der Begr\u00fcndung, der Betroffene stelle immer noch eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit dar \u2013 obwohl dessen Mobilit\u00e4t auf 20 Schritte beschr\u00e4nkt ist. Der Mann stirbt kurz darauf im Gef\u00e4ngnis. Laut Prof. Nicolas Queloz, Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr Strafrecht und Kriminologie an der Universit\u00e4t Freiburg, leider kein Einzelfall. \u00abIn F\u00e4llen wie diesen wird die Menschenw\u00fcrde klar verletzt, da in einem normalen Strafvollzug einem Insassen kein menschenw\u00fcrdiges Lebensende garantiert werden kann.\u00bb Immer mehr Gefangene sterben im Freiheitsentzug und die Gef\u00e4ngnisse sind kaum darauf vorbereitet. Ein Forschungsteam der Universit\u00e4ten Freiburg und Bern hat in der Studie \u00abLebensende im Gef\u00e4ngnis\u00bb des Nationalen Forschungsprogramms \u00abLebensende\u00bb (NFP 67) genau diese Problematik untersucht. Der Strafrechtler Nicolas Queloz und der Jurist Stefan B\u00e9rard haben den juristischen und kriminologischen Rahmen erstellt.<\/p>\n<p><strong>Zeit zum Handeln<\/strong><br \/>\nSeit 2015 ist der Bev\u00f6lkerungsanteil der \u00fcber 65-J\u00e4hrigen erstmals h\u00f6her als der Anteil der 20-J\u00e4hrigen. Diese Realit\u00e4t spiegelt sich auch in der Gef\u00e4ngnispopulation wieder: Die Gefangenengruppe der \u00fcber 60-J\u00e4hrigen wird stets gr\u00f6sser. In den letzten dreissig Jahren hat sich die Anzahl der betagten Straft\u00e4ter in Schweizer Gef\u00e4ngnissen mehr als verdreifacht.\u00a0 Strafrechtsprofessor Nicolas Queloz kennt die ausschlaggebenden Faktoren daf\u00fcr: Die demographische Entwicklung der Bev\u00f6lkerung und die Zunahme der Kriminalit\u00e4t in der Bev\u00f6lkerungsgruppe der \u00fcber 50-J\u00e4hrigen. Ausserdem wurden mehr schwere Gewaltdelikte begangen und daf\u00fcr h\u00e4rtere Strafen verh\u00e4ngt. \u00abDie Gesetze sind strenger geworden. Gen\u00fcgt aus Sicht des Gerichts eine Freiheitsstrafe allein nicht und besteht ein besonderes Sicherungsbed\u00fcrfnis, wird eine station\u00e4re Behandlung oder eine Verwahrung als Massnahme ausgesprochen. Hier steht der Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit im Vordergrund. Heute werden deutlich mehr station\u00e4re Massnahmen ausgesprochen als noch vor zehn Jahren und da ist es sehr wahrscheinlich, dass die Insassen ihr Lebensende im Gef\u00e4ngnis verbringen und dort sterben werden. Die Gef\u00e4ngnispopulation der \u00fcber 50-, 60- und 70-J\u00e4hrigen wird in Zukunft noch weiter zunehmen (verdreifacht f\u00fcr 2030 und mehr als verzehnfacht bis 2050). Es ist also unerl\u00e4sslich, sich Gedanken \u00fcber das Lebensende in Schweizer Gef\u00e4ngnissen zu machen\u00bb, unterstreicht der Strafrechtsexperte.<\/p>\n<p><strong>Immer restriktivere Gesetzesauslegung<\/strong><br \/>\nIm juristischen Rahmen informieren Nicolas Queloz und Stefan B\u00e9rard \u00fcber das Schweizerische Recht: \u00abDas schweizerische Strafrecht unterscheidet zwei Sanktionstypen, n\u00e4mlich Strafen und Massnahmen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch existieren Strafnormen, die eine Aufhebung und eine Unterbrechung des Strafvollzugs erlauben, die aber aus \u00abwichtigen Gr\u00fcnden\u00bb abgelehnt werden k\u00f6nnen. Was als \u00abwichtige Gr\u00fcnde\u00bb gilt, wird im Strafgesetzbuch nicht erl\u00e4utert, sondern von Strafvollzugsbeh\u00f6rden und Richtern ausgelegt. Seit f\u00fcnfzehn Jahren werden \u00abwichtige Gr\u00fcnde\u00bb immer restriktiver interpretiert, denn heute steht die \u00f6ffentliche Sicherheit an erster Stelle.\u00bb Die Schweizerische Verfassung und die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention nennen zwar Behandlungskonzepte f\u00fcr sterbende Gefangene, denen zufolge eine Behandlung nie unmenschlich und erniedrigend sein darf, aber es gebe keine einheitlichen Regeln f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Lebensende im Gef\u00e4ngnis, da weder einheitliche Richtlinien noch juristische Normen existierten. Im Hinblick auf den Straf- und Massnahmenvollzug haben sich die Schweizer Kantone zu drei regionalen Konkordaten zusammengeschlossen: Strafvollzugskonkordate der Nordwest- und Innerschweiz, der Ostschweiz und der lateinischen Schweiz. Die Forschenden fordern, dass es in jedem dieser Konkordate mindestens eine Institution geben sollte, welche die Infrastrukturen sowie geschultes Personal f\u00fcr alternde, kranke und sterbende Insassen vorweisen kann.<\/p>\n<p><strong>Gef\u00e4ngnisse mit Modellcharakter<\/strong><br \/>\nDie beiden Justizvollzugsanstalten Lenzburg (AG) und P\u00f6schwies (ZH) sind derzeit die einzigen, die das Problem der \u00dcberalterung angehen. Dort untersuchte das Forschungsteam w\u00e4hrend drei Monaten das Leben hinter Gittern. Das Gef\u00e4ngnis Lenzburg etwa hat eine Abteilung \u00ab60 Plus\u00bb mit 12 Pl\u00e4tzen geschaffen. Hier wurde die Infrastruktur an die Bed\u00fcrfnisse von betagten Menschen mit Mobilit\u00e4tsschwierigkeiten und Krankheiten angepasst. \u00abGenauso wichtig war die Vorbereitung und Schulung des Gef\u00e4ngnispersonals in Pflege und Begleitung, \u00e4hnlich wie in einem Pflege- oder Altersheim\u00bb, betont Prof. Queloz. Die Justizvollzugsanstalt P\u00f6schwies ist mit rund 450 Pl\u00e4tzen f\u00fcr straff\u00e4llige M\u00e4nner die gr\u00f6sste geschlossene Justizvollzugsanstalt der Schweiz. P\u00f6schwies hat eine bedeutende Abteilung mit bis zu 50 verf\u00fcgbaren Pl\u00e4tzen f\u00fcr Personen mit gesundheitlichen Problemen geschaffen, die auch j\u00fcngere Betroffene, die beispielsweise an HIV erkrankt oder schwer Drogens\u00fcchtig sind, aufnimmt. \u00abDas Modell von P\u00f6schwies finde ich sehr interessant, hier gibt es keine Altersbegrenzung, denn man vertritt die Ansicht, dass Menschen in Haft schneller altern als in Freiheit\u00bb, unterstreicht der Strafrechtler. In den Gef\u00e4ngnissen der Westschweiz existieren gegenw\u00e4rtig noch keine vergleichbaren Abteilungen; in den Kantonen Waadt und Genf sind aber zwei Projekte am Laufen. Nicolas Queloz erinnert sich gerne an den offenen und konstruktiven Dialog zwischen dem Forschungsteam und den Direktionen, dem Personal und den \u00c4rzten der Gef\u00e4ngnisse w\u00e4hrend der Forschungsarbeit: \u00abDas Ziel dieser wertvollen Zusammenarbeit ist ein klares Bewusstsein und die Sensibilisierung der Verantwortlichen aus Politik, Justiz und Sicherheit, damit sie k\u00fcnftig Massnahmen in die Wege leiten.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Infrastruktur und Personal anpassen<\/strong><br \/>\nDie Forschenden empfehlen konkrete L\u00f6sungsans\u00e4tze: Erstens k\u00f6nnten bauliche Massnahmen getroffen werden, indem die Gef\u00e4ngnisse ihre Infrastruktur den Bed\u00fcrfnissen der betagten Insassen anpassen, d.h. Zellen umbauen und ausr\u00fcsten, etwa mit altersgerechten Betten und Toiletten. Zweitens sollte das Personal entsprechend f\u00fcr die Spezialabteilungen ausgebildet werden. \u00abDie Haftanstalten sollten auch Palliativpflege sowie eine gesicherte Alterspflege zur Verf\u00fcgung stellen\u00bb, betont Queloz und schl\u00e4gt als dritte und vielleicht umstrittenste Massnahme die M\u00f6glichkeit des begleiteten Suizids vor. \u00abMenschen, die todkrank und noch urteilsf\u00e4hig sind, sollten das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch nehmen d\u00fcrfen. Die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften w\u00fcrde einen assistierten Suizid zwar erlauben, aber es braucht die Zustimmung der Kantone, dass in \u00f6ffentlichen R\u00e4umen Sterbehilfe dank den Organisationen EXIT und Dignitas geleistet werden darf.\u00bb Viertens empfehlen die Forschenden die Schaffung einheitlicher Regeln f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Lebensende im Gef\u00e4ngnis. \u00abDas Strafgesetzbuch enth\u00e4lt Paragraphen, die alternative Vollzugsmassnahmen erlauben w\u00fcrden. Dieser Spielraum wird aber von den Gerichten kaum ausgen\u00fctzt, sondern unterst\u00fctzt eher eine Null-Risiko-Haltung\u00bb, erl\u00e4utert Prof. Queloz.<\/p>\n<p><strong>Es tut sich was<\/strong><br \/>\nBereits diesen Herbst sieht das Schweizerische Ausbildungszentrum f\u00fcr das Strafvollzugspersonal in Freiburg ein spezialisiertes Ausbildungsmodul zur Begleitung von betagten und kranken Personen im Gef\u00e4ngnis vor. Nicolas Queloz ist \u00fcberzeugt, dass die Studienergebnisse eine soziale und politische Relevanz haben.<\/p>\n<p><strong>Projektleitung<br \/>\n<\/strong>Dr. Ueli Hostettler, P\u00e4dagogische Hochschule Bern<br \/>\nDr. Marina Richter, Bereich Soziologie, Sozialpolitik und Sozialarbeit, Universit\u00e4t Freiburg<br \/>\nProf. Dr. Nicolas Queloz, Rechtswissenschaftliche Fakult\u00e4t Freiburg<\/p>\n<p>Beginn \/ Ende: 01.09.2012 &#8211; 30.04.2016<\/p>\n<p><strong>Link zur Studie<\/strong><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.nfp67.ch\/de\/projekte\/modul-4-kulturelle-leitbilder-gesellschaftliche-ideale\/projekt-hostettler\" target=\"_blank\">Lebensende im Gef\u00e4ngnis \u2013 Rechtlicher Kontext, Institutionen und Akteure<\/a><\/p>\n<p><strong>Kontakt<\/strong><br \/>\nProf. Nicolas Queloz, Rechtswissenschaftliche Fakult\u00e4t, Universit\u00e4t Freiburg, Av. de Beauregard 11, 1700 Freiburg, +41 26 300 80 75, nicolas.queloz@unifr.ch<\/p>\n<div class=\"clear\" style=\"height:20px\"><\/div>\n<span style=\"color: #ff6600;\">__________<\/span><\/p>\n<div class=\"clear\" style=\"height:20px\"><\/div>\n<ul>\n<li>Zur <a href=\"https:\/\/www.unifr.ch\/ius\/queloz\/chaire\/professeur\" target=\"_blank\">Webseite von Nicolas Queloz.<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"clear\" style=\"height:20px\"><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer mehr Gefangene altern und sterben im Strafvollzug. 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