Studienbeihilfen

 

Ermässigung der Einschreibegebühr

Wenn Sie mindestens ein und höchstens sechzehn Semester an der Universität Freiburg studiert haben, und Ihre finanzielle Lage Situation die Ausbildungskosten nicht zu decken vermag, können Sie jeweils bis zum 1. Mai ein Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühr aus sozialen Gründen für das nächste akademische Studienjahr einreichen. Die Formulare sind jeweils vom 1. März bis 1. Mai im Internet verfügbar. Wenn Sie Ihr erstes Semester im Herbst absolvieren, können Sie ausnahmsweise ein Gesuch für das Frühjahrssemester bis zum 1. November einreichen. Dieses Formular kann ausschliesslich per E-Mail angefordert werden.

 
reduction-taxes@unifr.ch
  www.unifr.ch/social/de/services/reduction


Stipendien

Die Universität Freiburg vergibt keine Stipendien für das Studium in Freiburg.



Kantonale Stipendien und Studiendarlehen

Für kantonale Stipendien und Studiendarlehen ist die Stipendienstelle der Erziehungsdirektion des Wohnsitzkantons (Steuerkanton) zuständig. Im Kanton Freiburg ist dies das Amt für Ausbildungsbeiträge bei der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport. Gesuche können bis spätestens zwei Monate nach Beginn (Wiederbeginn) der Ausbildung für das laufende Ausbildungsjahr eingereicht werden.

 
  Direktion für Erziehung, Kultur und Sport
Amt für Ausbildungsbeiträge
Route Neuve 7
CH–1701 Freiburg/Fribourg
+41 26 305 12 51
+41 26 305 12 54
Kontaktformular
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Ernst-Burri-Stiftung

Die Ernst-Burri-Stiftung kann Ausbildungsbeiträge an bedürftige Studierende gewähren, die Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sind und den stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben. Das Gesuchsformular kann bei der Ernst-Burri-Stiftung, Postfach 575, CH–1701 Freiburg bezogen werden. Ein Gesuch wird nur geprüft, wenn die Bewerberin oder der Bewerber auch beim Amt für Ausbildungsbeiträge des Kantons Freiburg ein Gesuch eingereicht hat.



Stipendienwesen

Im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK sind die wichtigsten Informationen rund um das Stipendienwesen in der Schweiz auf einem Portal zusammengestellt. Hier finden Sie u.a. eine Erläuterung des Stipendienwesens als solches, Auskünfte über kantonale Zuständigkeiten sowie Adressen aller kantonalen Stipendienstellen.



Sozialberatung und Studienbeihilfen

Der Dienst für Sozialberatung und Studienbeihilfen steht Ihnen mit einer Beratung in sozialen Fragen, wie auch mit finanzieller Unterstützung in Form von Studienbeihilfen zur Seite. Die Fristen für ein Gesuch um Studienbeihilfe sind für das Herbstsemester der 10. Oktober und für das Frühjahrssemester der 10. März. Näheres erfahren Sie beim Dienst für Sozialberatung und Studienbeihilfen (siehe Sozialberatung).



UNI-INFO  -   Av. Europe 20    -   CH-1700 Fribourg   -  Tel +41 26 / 300 95 90
uni-info [at] unifr.ch   -   Swiss University   -   log