Urlaubsgesuch
Bei Krankheit, Mutterschaft oder Vaterschaft, Militärdienst oder Zivildienst haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem Studium beurlauben zu lassen. Die Beurlaubung gilt nur für ein Semester. Während der Beurlaubung dürfen Sie weder Vorlesungen, Übungen oder Seminare besuchen, noch an Laborübungen teilnehmen, schriftliche Arbeiten einreichen oder Prüfungen anmelden. Sie zahlen hingegen lediglich die Grundgebühren (CHF 115) für das Studium. Für einen Antrag auf Beurlaubung muss das dieses Formular ausgefüllt und zusammen mit der entsprechenden Bestätigung bis zum 30. September für das Herbstsemester bzw. bis zum 28. Februar für das Frühjahrssemester bei Uni–Info eingereicht werden.
| Uni-Info Miséricorde 4112 Av. de l’Europe 20 CH-1700 Freiburg/Fribourg |
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| +41 26 300 95 90 | |
| uni-info@unifr.ch | |
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