Internationale Studierende

 

Einreise / Visum

Vor Ihrer Einreise in die Schweiz sollten Sie sich über die Regeln informieren, welche für Ihre Ankunft und Ihre Einreise gelten. Auskünfte erteilen die schweizerischen Vertretungen im Ausland, die kantonalen Migrationsämter oder das Bundesamt für Migration.



Aufenthaltsbewilligung

Studierende, welche zur Ausbildung in die Schweiz kommen möchten, müssen belegen, dass sie an einer (Hoch-)Schule eingeschrieben sind und über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Für Personen aus Staaten, mit denen die Schweiz kein Personenfreizügigkeitsabkommen unterzeichnet hat, muss die Ausreise nach Abschluss der Ausbildung gesichert sein. Weiter benötigen internationale Studierende eine Krankenversicherung, welche die Risiken von Krankheit und Unfall in der Schweiz deckt.



Krankenversicherung

Um eine Aufenthaltsbewilligung für ein Studium in der Schweiz zu erhalten, müssen Sie als ausländische/r Studierende/r eine entsprechende Krankenversicherung nachweisen.



Arbeitsbewilligung

Ausländischen Studierenden kann die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung bewilligt werden, wenn die Universität bestätigt, dass damit das Studium nicht verzögert wird. Mit Ausnahme von Studierenden aus den EU-15-Staaten, dürfen ausländische Studierende höchstens 15 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen (von Montag bis Sonntag), und zwar ab dem dritten Semester des Studiums, für das sie regulär an einer höheren Lehranstalt eingeschrieben sind. Die ersten beiden Semester müssen erfolgreich abgeschlossen worden sein, und die Nebenbeschäftigung darf das Studium nicht beeinträchtigen. Studierende, die ihr Studium nicht fristgemäss absolvieren, dürfen keine Erwerbstätigkeit ausüben.
In den Monaten Juni, Juli und August können sie vollzeitlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sofern sie keine Vorlesungen zu besuchen haben. Dafür ist allerdings eine Bewilligung erforderlich.
Nähere Informationen hierzu sind beim Amt für Bevölkerung und Migration erhältlich.



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