Exmatrikulation

Wer sein Studium beendet hat oder es unterbrechen möchte, muss sich von sich aus exmatrikulieren.
Die Exmatrikulationsanträge werden über MyData vorgenommen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, steht Ihnen eine Exmatrikulationsbestätigung auf MyData zur Verfügung.

 
 
  Dienststelle für Zulassung und Einschreibung /
Service d’admission et d’inscription

Miséricorde 1222
Av. de l’Europe 20
CH-1700 Freiburg/Fribourg
+41 26 300 7020
+41 26 300 9790
  www.unifr.ch/admission
 
 

Studierende werden von Amtes wegen exmatrikuliert, wenn sie die Semestergebühren auch nach einmaliger Mahnung nicht bezahlen oder wenn sie infolge endgültigen Nichtbestehens von Prüfungen vom Weiterstudium ausgeschlossen worden sind.



UNI-INFO  -   Av. Europe 20    -   CH-1700 Fribourg   -  Tel +41 26 / 300 95 90
uni-info [at] unifr.ch   -   Swiss University   -   log