Exmatrikulation
Wer sein Studium beendet hat oder es unterbrechen möchte, muss sich von sich aus exmatrikulieren.
Die Exmatrikulationsanträge werden über MyData vorgenommen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, steht Ihnen eine Exmatrikulationsbestätigung auf MyData zur Verfügung.
| Dienststelle für Zulassung und Einschreibung / Service d’admission et d’inscription Miséricorde 1222 Av. de l’Europe 20 CH-1700 Freiburg/Fribourg |
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| +41 26 300 7020 | |
| +41 26 300 9790 | |
| www.unifr.ch/admission |
Studierende werden von Amtes wegen exmatrikuliert, wenn sie die Semestergebühren auch nach einmaliger Mahnung nicht bezahlen oder wenn sie infolge endgültigen Nichtbestehens von Prüfungen vom Weiterstudium ausgeschlossen worden sind.