Beteiligungsgerechtigkeit als Struktur- und Verhaltensnorm
Rechte und Pflichten angesichts von Marginalisierung und Exklusion
Reihe: Studien zur theologischen Ethik, Band 130
Die Beteiligungsgerechtigkeit, wie sie im Wirtschaftshirtenbrief der US-Bischöfe 1986 formuliert wurde, ist im kirchlichen Kontext verschiedentlich rezipiert worden. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dieser Gerechtigkeitsform fehlte bislang allerdings. Die vorliegende Arbeit schliesst diese Lücke. Die Beteiligungsgerechtigkeit hat sowohl eine sozialethische als auch eine individualethische Stossrichtung; das individuelle Verhalten und die Gestaltung der Gesellschaftsstrukturen beeinflussen sich gegenseitig und sind voneinander abhängig.
Charakteristisch ist auch ihre biblische Rückbindung; gerade dadurch öffnet sie sich dem ökumenischen Dialog und hat keine eindeutig konfessionelle Färbung.
Die Relevanz der Beteiligungsgerechtigkeit in zunehmend atomisierten Gesellschaften ist unmittelbar einsichtig. Die ausgeprägt gemeinschaftliche Ausrichtung ist ein wichtiges Korrektivum bezüglich mangelnder Beteiligungsmöglichkeiten und -bereitschaft; auch in stark gemeinschaftsorientierten Gesellschaften vermag die Beteiligungsgerechtigkeit wichtige Kriterien zu liefern. Deshalb ist sie auch im interkulturellen Dialog einsetzbar.
Anita Zocchi Fischer, geb. 1970 in Näfels. Dr. theol., Theologiestudium in Chur, Rom und Fribourg; Promotion mit dieser Arbeit an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg i. Ue. Pfarrerin VDM der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
Quelle Beschrieb und Bild: Academic Press Fribourg.
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